Erbe ausgeschlagen. Beerdigungskosten?

6 Antworten

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/

Das Guthaben meiner Mutter würde die kosten ja decken... Wäre sogar bisschen mehr da.. Ich will davon nichts.. Ich hätte nur gern die beerdigung bezahlt von ihrme geld.

Wie muss ich mich verhalten, dass die kosten von ihrem geld übernommen werden?

Ich hatte monate vorher schon ein schreiben bekommen, dass ich nicht unrterhaltspflichtig bin, wegen meinem einkommen

@Lexa76

Da hast du leider schlechte Karten. Das sind nun einmal deren Vorschriften.

Wenn du das Erbe antrittst, kannst du über das Gesamte Erbe verfügen. Incl der Schulden.

Somit musst du alles aus dem erbe bezahlen. Wenn du das Erbe ausschlägst, übernimmt der Staat die Schulden und das Erbe. Von diesem Werden dann die Schulden getilgt und der rest geht an den Staat.

Die Beerdigungskosten fallen da nicht mit rein. Das ist deine eigene Sache.

Da du nicht Unterhaltspflichtig bist, musst du für die gesammten Kosten alleine aufkommen.

@Deepdiver

Und wenn ich nicht zahlungsfähig bin? Unterhaltpflichtig zu meiner mutter war ich nach prüfung auch nicht

@Lexa76

Die Unterhaltspflicht bezieht sich hierbei nicht auf deine Mutter sondern vom Amt

Du bekommst zu viel Lohn und bist somit nicht unterhaltspflichtig.

Du kannst dich selber versorgen. Das ist damit gemeint. Pb du Zahlungsfähig bist, entscheide nciht ich somndern das Amt. und nachdem die festgestellt haben, das du nicht unterhaltspflichtig bist, bist du in deren Ansehen auch zahlungsfähig.

@Deepdiver

Stimmt nicht! Mir wurde trotz ausschlagung die beerdigungskosten vom Nachlass meiner Mutter bezahlt. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!

Wieso sollte Geld an den Staat gehe?

Wenn, wie Du sagst, das Erbe auszuschlagen war, muss es doch überschuldet gewesen sein.

Wenn aber Geld vorhanden war, erklärt sich die Erbausschlagung nicht.

Der Staat (also die OFD) wird von den Resten auf den Konten die Schulden zahlen, die letzte Miete usw. Wenn dann noch etwas übrig ist, geht es auf die Konten des Bundeslandes.

Nein, ich musste das erbe ausschlagen, da für die renovierung der wohnung noch eine rechnung offen ist, wo man nicht weiss, ob diese noch verlangt wird. aus sicherheitsgründen habe ich ausgeschlagen, da es sich hierbei ca um 12000 € handelt.

Meine Mutter hatte 2 sterbegeldversicherungen und noch geld am konto. habe dies ja alles eingereicht.

Ist es nicht legitim, dass meine mutter die beerdigung quasi selbst bezahlt, da ich mit meinem teilzeitjob nicht zahlungsfähig bin?

@Lexa76

Entschuldige bitte, aber da passt doch etwas nicht. Entweder es sind noch 12.000,- Euro offen, dann scheint kein Geld für die Beerdigung da zu sein, oder die Beerdigung hätte bezahlt werden können.

Wer hat Dich denn in der Erbsache beraten?

Das einfachste wäre gewesen, die Beerdigung vom Geld der Mutter zu zahlen udn dann eine Nachlassinsolvenz zu erklären, wenn die Forderung mit den 12.000,- wirklich gekommen wäre.

Nun machst Du leider ein langes Gesicht, weil Du vermutlich auf die falschen Leute gehört hast.

Übrigens der Staat muss die 12.000,- ja auch bezahlen, zumindest den Teil, für den das Geld reicht.

@wfwbinder

Beraten hat mich der bestatter.

Die 12000 sind offen, aber keiner weiss ob die noch verlangt werden... die gesetzliche betreuung meiner mutter meinte, dass man nicht weiss ob die hausverwaltung noch weiter geht, oder eben nicht, da sie von mir nichts wissen, also dass es mich gibt. sie meinte vorsichtshalber ausschlagen.

Ich bin total am ende, weil ich keine finanziellen mittel habe

@Lexa76

Tut mir leid, Du hättest hier fragen sollen, bevor Du ausschlugst.

@wfwbinder

Die Ausschlagung hat mit den Kosten der Beerdigung nichts zu tun.Es wird immer vorrangig aus dem Nachlass bezahlt. Mir wurden trotz Ausschlagung die kosten für beerdigung und grab aus dem nachlass bezahlt.

Gibt es weitere Verwandte? Da du ausgeschlagen hast, musst du zunächst mal klären, wer an deiner Stelle Erbe wurde. An den kannst du dich dann wenden und versuchen, das Geld für die Bestattung aus dem Nachlass zu erhalten

es gitb keine anderen erben

Deine mutter hatte also außer dir keine weiteren Verwandten? Das ist sehr selten....

Dann gibt es einen Nachlasspfleger . Wende dich an das zuständige Nachlassgericht

@SaVer79

geht das, auch wenn ich ausgeschlagen habe? Ich mache mir so sorgen.. habe keine finanziellen mittel um 4000 euro zu zahlen

Beerdigungskosten sind, wenn Vermögen vorhanden ist, aus dem Nachlass zu begleichen. Je nachdem, wieviel Geld deine Mutter gespart hatte, wirst du mindestens einen Teil erstattet bekommen

@SaVer79

vielen dank. ich werde gleich morgen mal beim nachlassgericht anrufen. meine mutter hatte 2 sterbegeldversicherungen von denen ich ncihts wusste und hat noch guthaben auf dem konto und im altersheim liegt auch noch geld. das alles ist mehr, als die bestattung kostet

Auch wenn man das Erbe Ausschlägt wird man je nach Verwandtschaftsgrad mit den Kosten der Beerdigung Beteiligt. Meine Mutter starb 2015 und ich musste die damaligen Kosten der Beerdigung von 7000€ alleine tragen ,unabhängig ob ich das Erbe angenommen oder ausgeschlagen hätte. Ich hab zwar das Erbe Ausgeschlagen aber mir wurde per Beschluss vom Amtsgericht auferlegt das ich die Kosten der Beerdigung zu tragen habe. Meine Verwandschaft sind letztendlich auch nur dumme Idioten da sie sich weigerten an der Berrdigung sich zu Beteiligen. Selbst die 3 Brüder meiner Mutter (die heute noch leben) haben sich geweigert. So musste ich die Kosten selbst tragen. Manchmal ist es besser sich von der Verwandschaft zu Distanzieren denn es gibt genug Idioten auf der Welt ,da braucht man in den eigenen Reihen keine weitere.

Und das Geld meiner Mutter geht an den Staat? Muss nicht erstmal ihr geld dafür benutzt werden?

offenbar übersteigt das Guthaben ja nicht die Schulden.

Sonst hättest du ja nicht die Erbschaft ausgeschlagen.

Der Staat bekommt also gar nichts, sonder die Gläubiger bekommen einen Teil ihrer Aussenstände. Für die Beerdigungskosten musst du (und evtl Geschwister) dann trotzdem aufkommen, ein Annehmen der Erbschaft hätte nichts daran geändert.

Das stimmt so nicht! Das Erbe wird trotz Ausschlagung erstmal vom Nachlass bezahlt. Mit wurde gerade alles von Mutters Konto bezahlt, trotz der Ausschlagung!

@Lexa76

wo soll der Widerspruch sein: wenn ein Erbe ausgeschlagen wurde, werden die Gläubiger aus dem Erbe bedient, soweit möglich, den Rest erbt der Staat, haftet aber nicht für die Schulden.

Beerdigungskosten kann er der Staat trotzdem von den nächsten Angehörigen einfordern.

Hier war es offenbar möglich, die Rechnung des Bestatters aus dem Erbe zu bezahlen, dann gibt es auch nichts was man von den Angehörigen fordern könnte.