Erbausschlagung = kein Recht auf Dokumente der verstorbenen Personen?

5 Antworten

Nein! Du darfst nichts einfach so behalten! Wenn es keine weiteren Erben gibt, dann übernimmt ein Nachlasspfleger die Abwicklung. Mit diesem kannst Du dann klären, ob Du die Dokumente bekommen kannst. Ich rate ganz dringend davon ab, irgendwelche Sachen einfach so dem Nachlass zu entnehmen

Vielen Dank für die Antwort.

Also, ich habe gerade beim Nachlassgericht angerufen und dort sagte man mir, ich müsse sogar die Sterbeurkunde behalten, da ich sie u.U. noch brauchen würde. Das gleiche gilt für das Familien Stammbuch.

Wie sieht es den rechtlich mit den Gegenständen in der Wohnung aus, die mir gehören? Es gibt in der Wohnung noch 3-4 Gegenstände für die ich hier in Köln klein Platz hatte und sie bei meiner Mutter untergebracht habe. Die werde ich doch ohne Probleme aus der Wohnung holen dürfen, es handelt sich doch um mein Eigentum, oder?

@tobiaskoeln

Die Sterbeurkunde der Mutter gehört ja auch nicht der Mutter. Deshalb darfst Du diese problemlos mitnehmen.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass Du die Gegenstände, die Dir gehören, aus der Wohnung zu entnehmen. Allerdings kann es hier immer wieder zu Problemen kommen, wenn unklar ist, wem denn jetzt genau was gehört. FRage beim Nachlassgericht nach, ob es schon einen Nachlasspfleger gibt und sprich alles mit diesem ab. Macht zwar im vorhinein ein wenig mehr Mühe, kann aber viele Probleme ersparen

@SaVer79

Hm, welche Art von Problemen sollte es denn da geben? Vor allen Dingen mit welchen Konsequenzen? Wenn es sich um mein Eigentum handelt ist doch damit eigentlich alles gesagt, oder? Meine Mutter könnte dies Bezeugen, aber sie ist leider verstorben.

@tobiaskoeln

Ich kann Dir ein ganz einfaches Beispiel geben: Du entnimmst Gegenstände aus der Wohnung. Der Nachlasspfleger stellt bei der Sicherung des Nachlasses fest, dass Sachen fehlen und fordert diese bei Dir zurück. Dann ist der Streit da, wem diese Gegenstände denn nun tatsächlich gehören. Und außerdem könnte er Dir vorwerfen, dass Du Gegenstände aus dem Nachlass entnommen hat und somit über den Nachlass verfügt hast. Wenn das nachgewiesen werden kann, ist Deine Ausschlagung wirkungslos

@tobiaskoeln

Sicher können sie beweisen, dass die Dinge ihnen gehören. Durch Quittungen zum Beispiel oder Rechnungen oder andere Belege- oder Fotos, aus der Zeit, als diese Gegenstände noch bei ihnen in ihrer anderen Wohnung waren. Dann ist alles klar, ansonsten könnte es schwierig werden. Vor allem dann, wenn es sich um wertige Dinge handelt.

@sassenach4u

Hallo, wie könnte mir man denn soetwas nachweisen? Aber, das hört sich ja wirklich schwierig an. ......Also, ich habe zum Beispiel Dinge aus ihrem Kühlschrank entfernt, mache ich mich damit auch schon strafbar.....Also, rein rechtlich sind das ja auch Dinge aus ihrem Nachlass.....Also, kommt soetwas häufig vor, dass ein Nachlasspfleger soetwas nachweist? Ich meine, es geht hier um 2 - 3 Möbelstücke, die mir gehören und ich kann es leider nicht beweisen, weil sie mir geschenkt wurden......Oh Mann, das ist echt alles sehr kompliziert.

Ja, kanst du...bei dieser Erbschaftsausschlagung gehts ja eigentlich nur um Wertsachen....Dokumente, private Dinge, ggf. Erinnerungsstücke usw. kannst du natürlich an dich nehmen....

Unfug: Unterschlagung hat nichts mit dem Wert zu tun. Der Nachlass geht insgesamt auf andere Erben über und es liegt in derem Ermessen, was sie aushändigen oder nicht. Für leicht selbst zu beschaffende Personenstandsurkunden der Verstorbenen würde ich da keine Strafanzeige riskieren wollen :-)

@imager761

Ich war vor etwa 10 Jahren in einer ähnlichen Situation...musste die Erbschaft ausschlagen aber es war kein Problem als nächster Verwandter Erinnerungsstücke etc. mitzunehmen...wenn das illegal war hat es zumindest niemanden gestört...es geht hier immerhin um Elternteil/Kind.

@walthari

Aber diesen Rat so pauschal zu erteilen ist sehr gefährlich und kann den Betroffenen in große Schwierigkeiten bringen! Es kann mal gut gehen....es muss aber nicht! Und in Ordnung ist es in jedem Fall nicht

@SaVer79

Es sollte doch um Wertsachen gehen...Dokumente, Fotoalben etc. fallen da doch gar nicht ins Gewicht aber Ok.

Sie sollten sich noch einmal überlegen, ob sie das Erbe ihrer Mutter tatsächlich ausschlagen wollen. Wäre es nicht honoriger, die Verpflichtungen zu übernehmen, die ihre Mutter - aus welchen Gründen auch immer - eingehen musste. Schließlich muten sie den Gläubigern ihrer M;utter zu, aufgrund ihres Todes Verluste hinzunehmen. Denn der Staat als letzter Erbe haftet für diese Schulden nicht., so dass die Gläubiger leer ausgehen. Wenn sie ausschlagen, erkaufen sie sich das tatsächlich damit, dass ihnen nicht ein"Jota" aus dem mütterlichen Haushalt und Vermögen bleibt.

Im Übrigen gibt es mehrere Möglichkeiten, auch ohne Ausschlagung zu erreichen, dass nicht ihr Vermögen, sondern nur der Nachlass ihrer Mutter für deren Schulden haftet. Dazu sollten sie aber einen Anwalt konsultieren, der ihnen die Möglkichkeiten (Nachlassverwaltung, Nachlass-Insolvenz, oder statt dessen die "Dürftigkjeitseinrede" gemä § 1990 BGB.

Kann bzw. muss ich diese Dokumente behalten? Ich würde ja gerne, aber ich weiß nicht, ob ich es überhaupt darf.

Nein: Mit Erbausschlagung gehen sämtliche Nachlassgegestände auf die Erben über. Auf den Wert käme es nicht an; ob sie dir auf Anfrage davon etwas aushändigen, entscheiden sie.

Ein Einbehalt wäre strafbewehrte Unterschlagung :-O

Ihren Auszug aus dem Familienregister (Geburtsurkunde) oder eine Sterbeurkunde kannst du selbst bei den jeweiligen Standesämtern online kostenpflichtog anfordern.

G imager761

Aber ihre Sterbeurkunde wurde doch mir ausgehändigt.

Ja, kannst du.