Er hat sein Polizeiliches Führungszeugnis gefälscht,hab ich mich dabei selber strafbar gemacht wegen Täuschung ?

2 Antworten

Täuschung per se ist nicht strafbar: Du darfst auch ein Toupet tragen, dir die Haare blond färben oder einen O. vortäuschen ;-).

Was strafbar ist, steht in Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug:

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Eine Schädigung des Vermögens des anderen ist hier schon mal nicht zu erkennen.

Ein amtliches Führungszeugnis ist aber eine Urkunde, und da lese man im StGB zur Urkundenfälschung: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG006002307

Aber im privaten Verkehr, in dem kein rechtlicher Verkehr (Vertrag usw.) stattfindet, darf man auch mal einen Scherz machen oder einen Fake herstellen und weitergeben:

§ 267 Urkundenfälschung:

"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo.

Auf den  Idee zu kommen, ein PFZ zu fälschen ist schon der Hammer, und strafbar, Urkundenfälschung.

Nein ist es nicht.

Habe mit meinen über 70 Jahren viel von Fälschungen gehört, aber noch nie PFZ.

Zeugnisse, nach dem Krieg Sodbücher, Ausweise Lebensläufe, Arztprüfungen usw., aber das noch nie.