Entschuldigte Fehltage im Abi-Zeugnis Baden Württemberg?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es scheint nach wie vor rechtmäßig zu sein. Die letzte Änderung der diesbezüglichen Verwaltungsvorschrift scheint von 2010 zu sein ...

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-2210-KM-19840703-SF&psml=bsbawueprod.psml

... und am Ende dieses Beitrags, in dem man sich darüber beschwert, dass Fehlzeiten im Abschlusszeugnissen stehen dürfen (aber nicht müssen), findet sich ein Hinweis, der das Jahr 2012 beinhaltet.

https://www.geb-stuttgart.de/index.php/informationen-fuer-eltern/eintragung-von-fehlzeiten

In anderen Bundesländern ist es übrigens nicht gestattet, Fehlzeiten in Abschlusszeugnissen festzuhalten. In HH hat eine Auszubildende geklagt und Recht bekommen. Da die Beklagte (Schulbehörde) keinen Einspruch gegen das Urteil erhoben hat, ist es rechtskräftig und hat grundlegenden Charkter. Was nichts anderes bedeutet, als dass sich Gerichte bei weiteren Klagen auf dieses Urteil berufen können. Auch wenn sich die dortige Schulbehörde nicht in der Pflicht sieht, nun neue Schulzeugnisse auszustellen.

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http://www.taz.de/!5284577/

Gruß Matti

Ich danke Dir für den Stern.

Gruß Matti