Entschädigung für unbewohnbare Wohnung

3 Antworten

Wenn du eine Summe in den Raum stellst, musst du diese auch belegen können. Also was kostet eine Hotelübernachtung mittlerer Kategorie in deinem Wohnort x 7 = erstattungsfähige Summe.

Ohne Anwalt bekommst Dzu weniger als mit Anwalt.

Ich gehe davon aus, dass es eine Eigentumswohnung ist?

Das was üblicherweise für diese Wohnung als Miete gezahlt werden würde steht Dir in voller Höhe zu. Ebenso zum Teil das vergeblich gezahlte Hausgeld in dieser Zeit. Wo wohnst Du zur Zeit? Die Kosten für die Ersatzunterkunft kannst Du draufschlagen. Eventuelle Mehraufwendungen für weitere Fahrten mit dem Bus/PKW. Zusätzliche Parkgebühren ... und ... und ... und Frag Deinen Anwalt.

Du kannst ja schlecht sowohl die Miete als auch die Ersatzunterkunft ansetzen. Dann würde man ja für den fraglichen Zeitraum kostenlos logieren !?

@frafi

Yep, hätte heißen müssen Mehrkosten für Ersatzunterkunft.

Danke für den Hinweis.

Die Miete iost gemindert. Die Versicherung will mich entschädigen weil sie Risen-Mist gebaut hat. Die waren entsetzt, als sie die Zustände sahen, in denen ich wegen deren Fehler drei Monate wohnen musste. Die alternativen Unterkunftskosten werden zusätzlich (!!)) voll getragen.

Man muss ja nicht unbedingt gleich draufhauen, dennoch rate ich dringend von eigenen Verhandlungen mit einer Versicherung ab wenn es um einen Schaden geht und man einen Rechtsanwalt an der Hand hat!