Enreise Österreich und Schweiz nach Haftstrafe?

2 Antworten

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Eine bereits verbüßte Haftstrafe hat nach meinem Kenntnisstand keinerlei Auswirkungen auf die Einreise in egal welches Land. Noch dazu eine Strafe, die 40 Jahre zurückliegt. Also ja, du kannst problemlos nach Österreich und auch in die Schweiz reisen.

Der untere Punkt ist richtig. Bereits nach Ende der Haftstrafe sollte man im Schengenraum wieder frei reisen können. Kontrolliert wird man als Deutscher Staatsbürger eigentlich nicht. Falls doch, würde sich das auf das Überprüfen der Identität per Ausweis beschränken.

Der obere Punkt stimmt aber nicht. In vielen Ländern muss man Vorstrafen angeben, wenn man ein Visum beantragt. Dann kommt es darauf an, wie schwer die Straftat war und wie lange sie zurückliegt. Viele Länder wie Japan, China, Australien, Argentinien oder die USA sind da ziemlich streng. Unter Umständen darf man da dann nie wieder einreisen.

Ich habe einen guten Freund, der sehr viel reist und auch vor etlichen Jahren im Gefängnis saß. Ihm wurde die Einreise/Visumsausstellung schon in vielen Ländern verweigert. Selbst in Europa (nicht-EU/Schengenraum).

Das hängt eben von der Art der Straftat ab. Ich denke ein Mord oder eine Sexualstraftat an einem Kind sind für viele Länder ein Grund zum permanenten Einreiseverbot.

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@Juergen0611

Wirklich? Ok, danke dir für die Info, dann habe ich auch wieder dazugelernt. Dann bin ich offensichtlich noch nie in ein Land gereist, in dem man sowas angeben musste (abgesehen davon, dass ich nicht vorbestraft bin).

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@daedag

Ja, tatsächlich. Viele Länder wie Indien oder Argentinien haben diesen Punkt erst vor ein paar Jahren eingeführt. Selbst die EU mag für nicht-EU/Schengenbürger wohl ab 2024 Auskunft über Vorstrafen.

Manche Länder fragen auch nicht danach, würden jemanden aber bei Kenntnis darüber (zufälliger Backgroundcheck) die Einreise auch verweigern. Aber in den meisten Fällen greift sowas nur bei schweren Straftaten.

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Wenn ich mich nicht irre zählt eine vergangene Haftstrafe im Schengenraum sowieso nicht. Schon gar nicht eine, die über 40 Jahre zurückliegt.

Bei der Ein- und Ausreise wirst du wohl auch nicht kontrolliert werden.