Endet ein Pachtvertrag nach Tod des Verpächters?

5 Antworten

Das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber was einzige, was mir hier Sinn zu machen scheint ist, dass du der neue Verpächter bist und den Pachtvertrag ordnungsgemäß kündigen musst, wenn du ihn auflösen möchtest.

nein, der erbe erbt mit dem grundstück auch den verpachtungsvertrag. wenn der pachtvertrag auf lebenszeit des pächters ist, kann dem auch nicht gekündigt werden, falls nicht ein gesetz den pachtvertrag auf lebenszeit des pächters ungültig macht. wenn der pachtvertrag nicht auf lebenszeit des pächters ist, kann der pachtvertrag fristgerecht gekündigt werden.

Das ist hier genau geregelt: https://dejure.org/gesetze/BGB/594d.html

Der Pachtvertrag endet nicht, kann aber gekündigt werden. Lies den §.

Nein, der muss fristgemäß gekündigt werden. Tod bricht keine Pachtverträge.

du trittst als Erbe in den Pachtvertrag als neuer Vermieter ein.