Einzug in neue Wohnung - Parkettboden abschleifen lassen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lasst es machen.Er kann euch deswegen später bei einem Auszug nicht belangen, wenn es nicht extra im Mietsvertrag steht. Wenn nur allgemeine Gebrauchsspuren auf dem Parkett zu sehen sind, dann kann er dies nicht bemängeln. Nur wenn ihr grob fahrlässig einige Schäden ins Parkett macht, dann könnte er es reklamieren.

kommt darauf an was ihr im mietvertrag vereinbart

das angebot des vermieters ist korrekt, aber nichts anderes als seine pflicht als vermieter (§ 535 BGB).

renovierungspflichen wie das abschleifen nach ende der mietzeit können auf den mieter durch schriftlichen vertrag übertragen werden. dabei ist aber die rechtsprechung (sehr mieterfreundlich) im fluss.

unberührt bleibt die verpflichtung zum abschleifen / versiegeln bei auszug natürlich bei schäden die ihr ggf. während der mietzeit herbeiführt. da sollte die private haftpflichtversicherung greifen.

''Der Vermieter hat uns angeboten den Parkettboden zu seinen Kosten abschleifen zu lassen''

  • Dann lasst euch das (sichrheitshalber) schriftlich bestätigen bzw. nehmt das mit in den Miervertrag auf ... und lasst es machen.

''Wie sieht es aus, wenn meine Freundin und ich in ein paar Jahren evtl. wieder ausziehen? Können wir für evtl. ein neues Abschleifen dann belangt werden??''

  • Nicht bei normalen Abnutzungserscheinungen. So ein Parkettboden ist empfindlich. Wenn ihr also nicht z.B. ständig Möbel rumrückt oder Tanzturniere in der Wohnung veranstaltet, dürfte eigentlich nichts diesbezüglich auf euch zukommen.

lass es machen!!!!