Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung "einheitliche und gesonderte Feststellung"
Hallo Community,
ich habe folgendes Problem: im vergangenen Jahr habe ich zusammen mit meiner Lebenspartnerin eine Eigentumswohnung gekauft. Diese wurde letztes Jahr November/Dezember renoviert und ab 01.01.2012 vermietet.
In der Steuererklärung wurden dann alle Aufwendungen in Anlage V eingetragen, jeweils zu 50%. Die anderen 50% hat meine Freundin in Ihrer Steuererklärung eingetragen. Nun habe ich meine Steuererklärung für 2011 zurück bekommen - mit dem Vermerk "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen einheitlich und gesondert festgestellt werden".
Weder eine Info welche Formulare verwendet werden müssen, noch zum weiteren Vorgehen hat mir das Finanzamt mitgeteilt.
Wie muss ich jetzt vorgehen? Im Internet ist die Rede von Anlage FB und FE1, aus diesen Anlagen werde ich aber nicht schlau.
Besten Dank für eure Hilfe! Viele Grüße,
Sebastian
2 Antworten
du solltest dir ein Steuerprogramm zulegen - aus meiner Sicht ist das umfassendste das der "akademischen Arbeitsgemeinschaft" - weil Steuerprobleme auch Kinder kriegen
Das reine prozentuale Aufteilen von Kosten und Erlösen ist formal falsch. Dafür gibt es in der ESt-Erklärung eben die genannte "Einheitliche und gesonderte Feststellung", (Anlage FB und FE1). Die kann man entweder von Hand ausfüllen (Download über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung, https://www.formulare-bfinv.de/ ), oder (dringend anzuraten) über ein geegnetes komfortables Steuerprogramm. tax professional macht das z.B., um nur eines zu nennen.