Einkommensnachweis für Krankenkasse, auch Sparbuch in Ordnung?
Ich bin zwar nicht arbeitslos, aber wieder Schüler. Ich mach mein Abitur an einer Fernschule.
Jedoch ist es so, ich hab mich schon mitten in meiner Ausbildung zum Abitur Lehrgang angemeldet damit ich einen Plan für nach der Ausbildung habe.
Jetzt ist es so das ich erst nach der Ausbildung angefangen habe zu lernen und meine Regelstudienzeit überziehen muss. Meine Schule gibt mit aber nur noch rückwirkend eine Bestätigung für die überzogene Zeit wenn ich Aufgaben einsende. Heißt für mich jetzt: lernen, aufgaben einsenden, um bestätigung bitten und die Bestätigung dann meiner Krankenkasse schicken. Da meine Krankenkasse ohne die Schulbestätigung glaubt das ich über 4.000euro im monat verdiene und dann von mir monatlich 500euro an versicherungsbeträgen von mit verlangt, ist die frage nun ob ich nicht mein Sparbuch als Einkommensnachweis geben kann, da ich ja noch Eigenkapital besitze bekomme ich ja kein Arbeitslosengeld oder bafög.
Würde das funktionieren? Und wie berechnen die dann die neuen Beiträge z.B. man hat noch 15.000, rechnen die dann pro monat 1.000euro das es für 15 monate reicht oder rechnen die da mit dem höchsbeitrag also einkommen über 4.000euro sodass das Eigenkapital nur noch für knappe 3 Monate reicht
5 Antworten
Falls du von deinem ersparten lebst ist das kein Einkommen und durfte die Krankenversicherung auch nicht im geringsten interessieren. Nur die Einnahmen aus selbstständiger bzw. nicht selbstständiger Arbeit sind für die Krankenkasse von Bedeutung. Dazu reicht eine Bestätigung von dir, falls du kein Einkommen hast. In dem Fall zahlst du nur den Mindestbeitrag oder lässt dich kostenlos über die Familienversicherung der Eltern mit versichern falls du unter 25 bist und mindestens ein Elternteil in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist.
wenn die Krankenkasse bei dir ein Einkommen von ca. 4000 Euro zugrunde legt und ca. 500 Euro Monatsbeitrag von dir haben will, dann spricht dies dafür, dass du der Krankenkasse trotz mehrfacher Aufforderung den Einkommensfragebogen nicht ausgefüllt und zurückgeschickt hast. die Kassen sind dann nämlich aufgrund der fehlenden Mitwirkung dazu verpflichtet, dich in die Höchststufe einzustufen. und genau das haben sie bei dir gemacht. denn das sind genau die Werte für die Höchststufe. dieses Loch hast du dir quasi selbst gebuddelt.
das Sparbuch musst du nicht als Nachweis einreichen. du musst lediglich angeben, dass du von Ersparnissen lebst und inetwa Betrag X im Monat für deinen Lebensunterhalt aus deinen Ersparnissen benötigst. dann den Fragebogen unterschreiben und einreichen. aufgrund dieser Angaben, wird dann dein Beitrag neu berechnet.
ob die Einstufung der Höchststufe rückwirkend geändert wird, liegt an dem Beitragsbescheid, der dir zugesandt wurde. ist der Beitrag unter Vorbehalt gemacht worden, dann ist unter Umständen eine rückwirkende Korrektur möglich. wenn nicht, dann wird die Neuberechnung erst ab dem nächsten Monat gültig.
Schon mal mit der Krankenkasse gesprochen?
Wer keinen Einkommensnachweis einsendet, dem wird natürlich erstmal der Höchstbetrag berechnet. Erkundige dich was die KK als Nachweis ansehen würde wenn du keine Einkommen hast? Dann würde nämlich der Mindestbetrag angerechnet.
Familienversicherung geht wg.Alter nicht mehr? Muß bei der elterlichen KK beantragt werden.
Schüler-oder Studententarif möglich? Was erwartet KK als Nachweis?
Alles ein bisschen wirr formuliert.
Nein, das Sparbuch ist KEIN Einkommensnachweis.
Der Einkommesnachweis wäre dein Steuerbescheid, Lohnabrechnungen oder eine Bescheinigung, dass du noch Schüler oder Studend bist.
Hast du kein eigenes Einkommen und bist noch unter 18 Jahre, bzw. Schüler oder Studend, so kannst du bei einem Elternrteil Familienenmitversichern lassen. Und das wäre dann kostenfrei.
Sehr wirr geschrieben?
um was für eine Fernschule handelt es sich denn?
Außerdem wie alt bist du?
Wie sind denn deine Eltern krankenversichert, bzw. wie bzw. wo warst du zuletzt krankenversichert?