Eingliederungsvereinbarung nach SGB III nicht unterschrieben, was passiert und: Welche Erfahrung habt ihr mit der Beantragung von Urlaub gemacht?
Hallo, ich bin seit Oktober Arbeitslos und beziehe ALG I. Einen Termin mit meinem Sachbearbeiter hatte ich bereits, jedoch hat er in unserem Gespräch nichts von einer Eingliederungsvereinbarung erzählt. Diese wurde nachträglich in mein Account hochgeladen. Da dies jedoch kommentarlos geschah, habe ich diese jetzt auch nicht unterschrieben.
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Ich frage mich gerade, wenn ich mich an eine Pflicht nicht halte, ob das Arbeitsamt mit ohne schriftlich geschlossenen Vertrag überhaupt eine Sanktion auflegen kann.
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Wie beantrage ich Urlaub beim AA? Muss das mein Sachbearbeiter entscheiden oder kann das auch ein Sachbearbeiter aus dem CallCenter entscheiden, wenn ich dort anrufe? Gibt es Gründe, warum einem der Urlaub vielleicht nicht genehmigt werden kann?
Hat jemand Erfahrung mit den Themen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
2 Antworten
Diese Eingliederungsvereinbarung ist gar nicht erforderlich.
Mit deiner Arbeitslosmeldung und deinem Leistungsantrag hast du die Bedingungen bereits akzeptiert. Nachlesen kannst du das alles im Merkblatt für Arbeitslose.
Den Empfang hast du bei deinem ersten Termin bei der Arbeitsagentur quittiert. Wenn du das nicht gelesen hast, ist das DEIN Problem.
"Urlaub" gibt es in der Arbeitslosigkeit nicht. Du kannst für die Dauer von bis zu 3 Wochen "Ortsabwesenheit" beantragen.
Diesem Antrag wird "gewöhnlich" nicht vor Ablauf von 6 Monaten stattgegeben. Dabei wird der TATSACHE Rechnung getragen, dass eine Vermittlung in diesen 6 Monaten noch am wahrscheinlichsten ist.
Es wird ja niemand genötigt.
In der Vereinbarung steht nichts anderes, als die Rechte und Pflichten des Antragstellers, die er mit seinem Antrag auf AlG bereits akzeptiert hat.
Den Urlaub beantragst du formlos bei deinem Sachbearbeiter....abgelehnt darf er nur werden,wenn es wichtige Gründe gibt.Du solltest den Urlaub aber so früh wie möglich beantragen und nicht erst 2 Tage vorher.
Eine Eingliederungsvereinbarung wirst du wohl unterschreiben müssen,wenn du Leistungen haben willst....allerdings muss diese mit dir persönlich besprochen werden und muss im beiderseitigen Einverständnis sein.
"Urlaub" gibt es in der Arbeitslosigkeit nicht. Du kannst für die Dauer von bis zu 3 Wochen "Ortsabwesenheit" beantragen.
Diesem Antrag wird "gewöhnlich" nicht vor Ablauf von 6 Monaten stattgegeben. Dabei wird der TATSACHE Rechnung getragen, dass eine Vermittlung in diesen 6 Monaten noch am wahrscheinlichsten ist.
ach ja...wenn es die Erbsenzähler nicht gäbe...dann muss er eben Ortsabwesenheit beantragen
Stimmt es das es gegen Artikel 2 GG verstößt wenn man dazu genötigt wird die EGV zu unterschreiben?