Einfach Fotos auf Turniere machen und verkaufen?

4 Antworten

Das Fotografieren an sich ist nicht verboten, sobald du die Fotos aber verkaufen oder veröffentlichen willst, wird das deutlich komplizierter.

Du solltest mit deinen Fragen einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt besuchen - das, was ich hier schreibe, sind die Grundregeln, wie ich sie für Fotoagenturen gelernt habe.

Beim Veröffentlichen / Verkaufen muss das Persönlichkeitsrecht beachtet werden. Mal von richtigen Promis/Politikern abgesehen, muss niemand die Veröffentlichung von Fotos auf denen man zu sehen ist, dulden.

Faustregel dabei: Sobald sich jemand selber auf einem Foto erkennen kann, muss vor einer Veröffentlichung das Einverständnis eingeholt werden.

Manche Turnierbetreiber verbieten das gewerbliche Fotografieren und das können sie, denn sie üben dort das Hausrecht aus. Das wird aber bei jeder Veranstaltung anders sein.

Die wichtigsten Fragen hast du aber nicht gestellt:
Willst du dich denn (nebenbei) selbständig machen? (Das wäre die einzige legale Möglichkeit für dein Vorhaben.)
Erlaubt das dein Arbeitgeber?
Hast du Ahnung von Buchhaltung, Marketing?
Lohnt sich das Ganze? Denn du musst davon auch Zwangs-Mitgliedschaften bei IHK, Handwerkskammer und BG ETEM bezahlen. Das sind pro Jahr schon mal mind 450 Euro - je nach Wohnort. Dann kommen noch die Kosten für Steuern, Steuerberater etc hinzu.

Ich kenne eine junge Dame hier im Umkreis die postet auf welchen Turnieren sie ist und dann kann man sich bei ihr melden, wenn man Bilder von sich haben möchte. Sie verlangt keinen richtigen Preis, das wäre ja schwarzarbeit schreibt jedoch hinuter, dass sie sich sehr über ein kleines Dankeschön freuen würde.

Es wäre zu prüfen, ob du gegen aufwandsentschädigung als freie Künstlerin Bilder machen kannst,  natürlich nach Abstimmung mit dem Veranstalter.

Die genannte Variante ist recht elegant. Anwalt fragen oder erstmal bei der Künstlerkasse um Hilfe bzw Kontakte bitten.

(Meine verstorbene Freundin hat so gearbeitet, aber es ist über 20 Jahre her)

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Nach Absprache mit dem Turnierveranstalter kann man so einen "Service" bestimmt anbieten. Natürlich müsste man dann auch ein Gewerbe anmelden.

Nein, darfst du nicht!

Du darfst schon keinen ohne seine Erlaubnis fotographieren und dann SEINE Fotos verkaufen erst recht nicht!

Mal von steuerlicher Schwarzarbeit angesehen! 

ok vielen Dank!

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Aha, auf welcher Gesetzgrundlage beruht die Aussage,daß ich keinen ohne seine Erlaubnis fotografieren darf?

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@Repwf

Ich habe aber im Zusammenhang eines Bericht über miese Methoden auf Abreitplätzen gelesen, dass es offenbar bei manchen Turnieren üblich ist, dass mit der Nennung beim Turnier auf dieses Recht (am eigenen Bild) verzichtet wird.

Anders wäre es ja auch nicht erklärlich, dass Fotos von Rollkur-Reitern durchs Internet geistern (können).

Allerdings dürfte es aber etwas anderes sein, mit den Bildern fremder Reiter Geld verdienen zu wollen. Aber ehrlich gesagt, wer außer einem selbst kauft denn schon Turnierbilder von sich ?

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@sukueh

Die erste Frage ist ob man sein Recht auch nur an den Verein (dessen Fotograf) abtritt oder an jedermann?

Ob es jemand kauft ist eine andere Frage, allerdings ist meiner Auffassung nach schon das veröffentlichen strafbar wenn derjenige nicht der FS gegenüber zugestimmt hat...

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@Repwf

Ich wußte doch ,daß hier gleich das Recht am eigenen Bild genannt wird.

Anscheinend hast du deinen Link selber nicht gelesen,dann wüsstet du nämlich ,daß sich das Recht nur um die Veröffentlichung der Bilder dreht

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@FoxundFixy

Dann hast du die Frage nicht gelesen?!? 

Es geht in der Frage um die Veröffentlichung und sogar den Verkauf! 

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@Repwf

Kann ich genauso sagen.

Erstens war das nicht meine Frage,zweitens wo werden die denn veröffentlicht? Veröffentlicht heißt nicht,daß ein kleiner Kreis die Bilder sieht

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@FoxundFixy

Wenn die Bilder zum Aussuchen natürlich ins Internet gestellt werden,dann ist das was anderes.

Wenn ich Fotos verkaufen möchte,wenn ich der Urheber bin,habe ich jedes Recht dazu,natürlich mit steuerlichen Aspekt

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@FoxundFixy

Wieder Nachtrag.

Wenn jemand darauf abgelichtet ist und nicht nur Beiwerk ist,muß die Genehmigung dessen vorhanden sein.Wenn ich Dinge auf öffentlichen Grund (Tiere sind auch Dinge) fotografiere ,dann brauche ich keine Genehmigung.

Wenn ich z.B deinen Hund in der Fußgängerzone fotografiere und später verkaufe,kannst du nichts machen

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@FoxundFixy

"...der die Spring und Dressurreiter fotograpfiert und später die Fotos verkauft..."

und ganz interessant der letzte Teil hinter :

Nun meine Frage:...


Die Antwort DARAUF bleibt: NEIN! 

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@Repwf

Du kennst doch bestimmt diese Achterbahnfotos ,die man nach der Fahrt kaufen kann ,auch mit Fremden drauf. Ist das gleiche in Grün und niemand regt sich darüber auf.

Komisch oder?

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@FoxundFixy

Achte mal drauf, das steht am Anfang geschrieben und du stimmst automatisch zu wenn du einsteigst 

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@Repwf

Und sie müssen die restlichen fotos löschen nach einer vorgegebenen Frist

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