Einen ganzen Tag verschlafen, Kündigungsgrund?

10 Antworten

Bei einmaligem verschlafen wird bestimmt nicht gekündigt. Sollte das aber öfter passieren und auch schon mal abgemahnt worden sein, kann der AG kündigen.

Das mit der Krankmeldung fällt bei wiederholtem verschlafen auch mal auf. Wenn es die Ausnahme ist kann man es dem Chef auch sagen. Das kann ja jedem mal passieren

Wenn Du in einem Betrieb arbeitest der "fast keine Mitarbeiter" hat dann braucht es keinen Grund für eine Kündigung. Der Meister kann Dich ohne Begründung entlassen, das Kündigungsschutzgesetz greift nicht. (Betriebe mit weniger als 10 Vollbeschäftigten)

Also kommt es darauf an, wie Du sonst gearbeitet hast und Dein Meister Dich beschäftigen will.

PeterSchu  11.03.2012, 13:05

Naja, auch in einem Kleinbetrieb kann man nicht ganz beliebig kündigen.

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/788_kuendigungsschutz-im-kleinbetrieb-das-muessen-sie-beachten/

Das Kündigungsschutzgesetz sagt ja: "Die Vorschriften des Ersten Abschnitts gelten mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 nicht für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden...."

Es gibt also sehr wohl Chancen, auch hier gegen die Kündigung zu klagen.

Maximilian112  11.03.2012, 15:08
@PeterSchu

Du hast wie (fast) immer recht ;-)

Es ist keine gute Idee, das Missgeschick auf eine Krankheit abzuschieben. Denn auch bei einer Erkrankung hätte derjenige sich rechtzeitig abmelden müssen. Ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten ist es also auch dann noch.

Ein einmaliges Verschlafen ist in der Regel kein Grund, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgesetzt werden könnte. Der Betrieb müsste erst versuchen, mit mildern Mitteln (also zum Beispiel einer Abmahnung) dem Betroffenen eine Chance geben, das Problem in Zukunft zu vermeiden. Im Wiederholungsfall kann es allerdings zu einer Kündigung führen.

Selbstverständlich könnte ein Betrieb natürlich auch schon bei einer Kleinigkeit eine Kündigung aussprechen. Wenn der Betroffene nicht dagegen klagt, wird sie wirksam, auch wenn sie rechtlich auf wackeligen Füßen steht.

Was die Chance bei einer Klage gegen eine Kündigung betrifft, ist (wie in der Antwort von Maximilian112 erwähnt) zu bedenken, dass für Kleinbetriebe wichtige Regelungen aus dem Kündigungsschutz nicht gelten.

Das kommt auf den Chef an. Ich kenne eine, die hat sich immer eine Krankmeldung in der Schule geholt, wenn sie verschlafen hatte. Sie meinte, es ist ihr zu peinlich dann dahin zu gehen. Eine Zeit lang musste ich sie dann immer wecken-habe ich auch gemacht. Bis zu dem Tag, wo sie mir dann noch die Schuld gegeben hatte(rumgebrüllt auf mich), weil ich sie nicht pünklich morgens mit Telefon geweckt hatte. Seitdem habe ichs dann nicht mehr gemacht. Sie ist ja auch Erwachsen genug alleine auf zu stehen......

silberblick  11.03.2012, 10:17

einmal, dass kann ja passieren, aber ständig wäre nicht gut! Wäre ein Kündigungsgrund bzw. Abmahnung.

Dieser muss täglich um 03.00 aufstehen, um mit seine Brötchen zu backen, aber verschläft. Er wäre Teilzeit angestellt (6Std) und würde so erst um 08.00 aufstehen.

Verstehe ich nicht...

Auf jeden Fall musst du pünktlich zu Schichtbeginn anrufen, um dich krankzumelden; das dürfte beim Verschlafen kaum möglich sein.