Eine Zahnzusatzversicherung für zwei personen?
kann man 2 personen auf eine zahnzusatzversicherungen versichern?
Für : 1.Gebiss und 2. Zahnlücke
6 Antworten
Hallo jol1naa,
grundsätzlich hast du die Möglichkeit, eine Zahn-Ergänzungsversicherung für zwei Personen in einem Vertrag zu vereinbaren. Wichtig ist, dass pro Person ein eigenständiger Beitrag fällig wird. Einen "Familientarif", in dem direkt alle Personen zu einem Beitrag abgesichert sind, gibt es nicht.
Bevor ein Vertrag zustande kommt, musst du einen Antrag bei der Versicherung stellen. In dem Antrag werden dir Fragen zu dem Zustand deiner Zähne gestellt.
Diese Fragen umfassen den aktuellen Zahnstatus, also ob Zähne fehlen und ob Behandlungen bereits geplant oder von deinem Arzt angeraten sind.
Gerne kannst du dir einmal unter folgendem Link das Angebot der Barmenia für eine Zahn-Ergänzungsversicherung ansehen:
http://www.barmenia.de/de/produkte/krankenversicherung/zahnversicherung_1/uebersicht.xhtml
Ich hoffe, dass ich dir etwas weiter helfen konnte :-).
Viele Grüße
Katharina vom Barmenia-Team
Richtig ist, dass mehrere Personen in einer Police möglich sind.
Bei einer Zahnzusatzversicherung müssen Fragen zu Zähnen und Zahnbetterkrankungen beantwortet werden.
Fehlende und beschädigte Zähne werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unter einem Gebiss versteht man z.B. eine Zahnbrücke. Wenn diese vorhanden ist und nicht beschädigt ist, ist sie bei Folgeschäden mitversichert.
Es können mehrere Person unter der selben Vertragsnummer im selben Vertrag versichert werden. Kostet dann natürlich auch das x-fache verglichen mit nur einer Person.
Ob das beim vorhandenen Gesundheitszustand überhaupt möglich ist (was soll "Gebiss" heißen?) ist eine andere Frage.
Man kann in einer Police durchaus mehrere Personen versichern. Bezahlen muss man dann die Summe der einzelnen Positionen bzw. versicherten Risiken.
In der privaten Krankenversicherung muss für jede Person eine eigene Police abgeschlossen werden.
Für jede muss selbstverständlich auch ein eigener Zahnstatus angegeben werden.
Das ändert aber nichts daran, dass beide Personen ein getrenntes Risiko bilden.
Was du hier mal wieder für einen Unsinn schreibst.
Nein - in einem Versicherungsvertrag können mehrere Personen versichert sein.