eine kindergeldnummer für zwei
Für den Antrag auf Auszahlung des Anteiligen kindergeldes brauch ich die Kindergeldnummer.Ich habe allerdings ein jüngeres geschwisterchen,deshalb wird das kindergeld für mich zusammen mit dem kindergeld für schwester überwiesen.Die Summe steht dann unter einer Nummer.Ich habe nur die Kontoauszüge parat ,dort ist es unter familienkasse angegeben; und meine mutter,alleinerziehend,frage ich nicht,weil sie mir( 19 Jahre,oberstufe gymnasium) das kindergeld nach ihrem ermessen(ha,ha) selbst aushändigen will. Soll ich nun diese gemeinsame Nummer angeben (besser etwas als gar nicht) ?
2 Antworten
Dann geb doch die gemeinsame Nummer an, eine andere hast du ja nicht.
Du musst dann einen Abzweigungsantrag stellen. Da das Geld ja nicht dir, sondern deiner Mutter zusteht, weil sie dich ja versorgt, kannst du es nur abzweigen lassen, wenn du alleine wohnst und nicht mehr bei deiner Mutter und wenn sie dir nicht mindestens Geld in Hoehe des Kindergeldes als Unterhalt auszahlt. Ansonsten ist eine Abzweigung nicht moeglich. Wahrscheinlich werden die sich dann erst mal mit der Kindergeldberechtigten, also deiner Mutter in Verbindung setzen und das ueberpruefen.
Hallo cinebeast,
Deine Frage ist klar mit Ja zu beantworten. Alles Weitere, also ob Du dann eine eigene Kindergeld-Nr. bekommst, liegt nicht an Dir, sondern entscheidet die Familienkasse.
LG BurtKeck