Ein nie Enden wollendes Penny-Problem

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Hallo Eda,

da du auf 400€ beschäftigt bist, gehe ich davon aus, dass die 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche vertraglich festgelegt sind? Ist dies so der Fall, so bist du natürlich nicht dazu verpflichtet, mehr Stunden zu leisten, als im Vertrag eben vereinbart ist. Falls ihr einen Betriebsrat habt, wende dich an diesen. Er wird es verhindern können, dass von dir Überstunden verlangt werden. Die Arbeitszeit, die du geleistet hast, ist zu vergüten. Das hat bei Überstunden/Mehrarbeit üblicherweise in Freizeit zu geschehen - das hatte Penny bei dir also richtig gemacht, Überstunden werden üblicherweise nicht ausbezahlt, es sei denn, dem stehen betriebliche Erfordernisse entgegen. Da du nun keine Möglichkeit mehr hast, die geleisteten Stunden in Freizeit abzufeiern, gehe ich davon aus, dass sie dir als Entgelt vergütet werden müssen. Problematisch hierbei wird sein, dass du auf 400€ eingestellt bist und aufgrund der Mehrstunden anders besteuert wirst, als eine 400€ Kraft. Ich empfehle hier - falls kein Betriebsrat vorhanden - einen arbeitnehmerfreundlichen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um deine Rechte abzuklären und deinen Fall einschätzen zu lassen, gegebenenfalls aber auch Etwas "in der Hand" zu haben, falls sich der Arbeitgeber weigert und dir die Überstunden nicht bezahlen möchte. Weigern wird er sich, da der Filialleiter hier selbst einen Fehler gemacht hat und dich hat mehr arbeiten lassen, als du eigentlich darfst. In solchen Fällen hilft manchmal jedoch auch ein Anruf in der Firmenzentrale bzw. deren Personalverwaltung. Mit ein Wenig Glück werden dort die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet, damit du deine Stunden bezahlt bekommst. Bist du kein Gewerkschaftsmitglied oder hast eine Rechtschutzversicherung, könnte das natürlich kostspielieger sein, einen Anwalt zu konsultieren, als du Geld von Penny bekommen würdest. Für die Zukunft: du bist Studentin, solltest also pro Woche nicht mehr arbeiten als 20 Stunden. Sei hier vorsichtig! Im schlimmsten Fall kann dir (wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest) der studentische Krankenversicherungsschutz oder sogar der Studentenstatus entzogen werden, da davon ausgegangen wird, dass du hauptberuflich arbeitest und nicht studierst. Das wäre es definitiv nicht wert. Des Weiteren sollst du wissen, dass es per Gesetz geregelt ist, dass Überstunden in Freizeit abgegolten werden sollen - wundere dich bei deinen zukünftigen Arbeitgebern also nicht darüber, dass du Überstunden nicht bezahlt bekommst. Eine unschöne Methode, die sich dir anbieten könnte - sofern du eben vertraglich im Recht bist (siehe oben) - wäre, dass du diese Woche einfach nur 10 Stunden arbeitest und dem Arbeitgeber mitteilst, dass du nicht mehr arbeiten wirst, da du nur auf 10 Stunden eingestellt bist. Im schlimmsten Fall jedoch besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche dir gegenüber geltend machen kann. Arbeitsvertraglich könnte dir jedoch nicht viel passieren, da du in der Probezeit bist und außerdem auch schon gekündigt hast und in deiner letzten Arbeitswoche bist. Zusammenfassend: Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt und Personalabteilung der Firma konsultieren. Du hast mit 113 Stunden definitiv zu viel geleistet. Die Stunden, die du nicht in Freizeit nehmen konntest und nicht mehr nehmen kannst, sollten dir in Geld vergütet werden.

MfG

Martinek

Also natürlich kannst du die Überstunden verweigern. Ich würd mit meinem Chef reden, wie er das mit den Überstunden handhaben will und wenn er meint "Pech gehabt" würde ich gar nicht mehr hingehen und sagen, dass du wenigstens einen Teil deiner Überstunden, die du nicht ausbezahlt bekommst abfeiern wirst.

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Natürlich müssen dir diese Überstunden bezahlt werden. Kann aber sein, dass es Penny erst macht, wenn du mit Anwalt ankommst.

Hallo,

Penny zahlt Abends bis viertel nach Acht und zahlt jede Überstunde aus.Ab 10 Überstunden zahlt er alles Automatisch aus.Die Aushilfen bauen ihre Überstunden in Freizeit ab.

aus erfahrung,hab selbst bei penny auf 400euro-basis gearbeitet im vertrag steht deine monatliche arbeitszeit,sind etwas über 43 monatlich,solltest du die überschritten haben,kannst du deine kündigungszeit dazu nutzen überstunden abzubauen,sollte man dir das nicht zugestehen wende dich an den betriebsrat,überstunden sind 5 übrigens in der woche erlaubt,nur dafür wird dir normaler weise freizeit gewährt.die arbeitszeit für aushilfen endet um 20 uhr,auch wenn du erst viel später raus kommst wird dir das leider nicht angerechnet und da liegt das problem .also rechne genau aus wieviel stunden du bis 20 uhr geleistet hast .

Wenn du einen AV über 10 Stunden hast arbeite nur 10 Stunden. Alles was darüber geht muss dir ausgezahlt oder in Freizeit vergütet werden.