Eigentümer sind sich nicht einig!

6 Antworten

Da solltest du mal einen Anwalt ansprechen, ob es Möglichkeiten gibt, auch gegen den Willen der anderen Eigentümer, dem Verfall der Immobilie entgegenzuwirken.

Dringend erforderliche Sanierungen zu verschleppen, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung - Ihr müßtet letztlich die anderen Eigentümer darauf verklagen, wenn die notwendigen Beschlüsse nicht zustande kommen.

Nein, Sie können niemandem etwas "aufbürden! Kommt keine Mehrheit zustande und das Eigentum droht deshalb zu verfallen, dann müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und sich nach der Vorlage eines Gutachtens, welches Ihre Sorge begründet,ein entsprechendes Urteil gegen die unwilligen Miteigentümer erstreiten. Die Kosten trägt die unterlegene Partei.

Ruft die anderen Eigentümer an und holt euch schriftlich ihre Abstimmung ein - dann giltet diese schriftliche Wahl für die Präsenz an der Versammlung und verkörpert dessen Meinung.

Andernfalls bleibt euch nichts anderes übrig, als einen Vertrag aufzusetzen, der die Kosten regelt, den JEDER unterschreiben muss :-)

son Driss hab ich ja noch nie gelesen.

Naja, vielleicht könnte ja der § 3 der LBO etwas für euch tun. Gilt aber nur im Saarland. Du mußt in deinem Bundesland schauen in der Landesbauordnung unter "Sicherheit und Ordnung"; möglicherweise ist es da ein anderer Paragraph.