Eigene wohnung in der ausbildung Mit 19

10 Antworten

"Kann ich bafög beantragen oder zahlt es das amt?"

Nein und nein. Deine Eltern sind für dich finanziell verantwortlich bis du mit der Ausbildung fertig bist. Wieso fragen das hier eigentlich mindestens 20 Leute am Tag? Spricht sich das nicht mal rum?

konzato1  29.08.2014, 10:24

Das hängt damit zusammen, dass es Leute gibt, die jemanden kennen, der oder die mit 18 ne eigene Wohnung bezahlt bekommen hat.

Und das kann ich persönlich bestätigen, da ich vor 2 oder 3 Monaten für eine 18 jährige Hartz4-Empfängerin, die noch nie in ihrem Leben irgendwas gemacht hat, eine Wohnung eingeräumt habe.

Auch wenn es in dem Fall bestimmte Umstände gab (die Mutter ist umgezogen und die Tochter wollte hierbleiben), fakt isrt aber eben, sie hat ne eigene, vom Amt voll bezahlte Wohnung.

XXungerechtXX  12.09.2014, 21:18
@konzato1

Die DU dann auch nnoch eingeräumt hast? Konnte sie nicht einmal das alleine?

Was für ein Trauerspiel!

Sofern es Deine erste Ausbildung ist, wende Dich bitte an Deine Eltern! Die sind (auch finanziell) für Dich zuständig! Entweder finanzieren die Dir Deine Wohnung - oder Du bleibst noch bei Deinen Eltern wohnen!

In erster Linie sind deine Eltern unterhaltspflichtig, bis du die Ausbildung abgeschlossen hast. Nur wenn sie das nicht können, weil sie zu wenig verdienen/Arbeitslosengeld beziehen, hast du Anspruch auf Bafög (falls es eine schulische Ausbildung ist) oder Bab.

Und Bab gib es nur, wenn dein Nettogehalt weniger als 670€ ist und dann eben nur so viel, damit du auf 670€ kommst.

Achja...den Mietzuschuss gibts nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst (weil Weg zu weit, verheiratet und/oder Kind zu versorgen).

in der Erstausbildung sind die Eltern noch unterhaltspflichtig. Das hat Vorrang vor jeder staatlichen Leistung. Nur wenn die Eltern tatsächlich nicht leistungsfähig sind, kann man staatliche Hilfen bekommen.

Azubis über 18, die nicht mehr zu Hause wohnen, können Berufsausbildunsbeihilfe (BAB) bei der Arbeitsagentur beantragen. BAB deckt die Differenz, die Dir zu Deinem gesetzlichen Bedarfssatz fehlen.

Also ganz vereinfacht: Ausbildungsvergütung + Kindergeld + BAB = gesetzlicher Bedarfssatz.

In BAB nicht vorgesehen sind: Kaution & Erstaustattung der Wohnung. Die ist alleine Deine Angelegenheit.

Was ist mit deinen Eltern? Die müssen dich während der Ausbildung unterstützen. Evtl. Kannst du es mal mit BAB (bei betrieblicher Ausbildung) versuchen... Aber das hängt alles vom Einkommen der Eltern ab. Der Staat ist für sowas nur bedingt zuständig.