Eierlikörkuchen und Auto fahren?

10 Antworten

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Um nicht mit ein paar Weinbrandbohnen oder einigen Äpfeln in den Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts zu gelangen, wird ein Toleranzzuschlag von 0,1 Prom. gewährt werden.

Und um Messfehler bei der Alkoholbestimmung auszugleichen, wird ein Messfehlertoleranzzuschlag von ebenfalls 0,1 Prom. gewährt, so dass insgesamt eine Atemalkoholkonzentration von 0,1 mg/l oder eine Blutalkoholkonrzentration von 0,2 Prom. erreicht werden müssen.

So hat das Amtsgericht Herne-Wanne (Urteil vom 17.12.2008 - 15 OWi 60 Js 584/08 - 5/08) festgestellt: www.verkehrslexikon.de/Texte/ProbeFS02.php

Wenn das so ein Rührkuchen ist, wie ich den kenne, wo also der Eierlikör in den Teig kommt und mitgebacken wird, da mache ich mir keine Gedanken, das meiste verfliegt bei Backen und mehr als 2 Stücke schafft man da eh nicht von. Ich geb den nur nicht meinen Kindern, die sollen sich nicht ans Alkoholaroma gewöhnen. Wenn auf dem Kuchen aber so eine Glasur (ich weiß grad nicht wie ich es besser ausdrücken soll) mit Eierlikör drauf ist, die nicht gebacken ist (der Likör also sozusagen pur :-), das zieht schon rein. Das würd ich lassen.

Also es ist nur ein Rührkuchen, ohne Glasur und alles was an Alkohol rein kommt, wird mitgebacken. :) Danke.

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Ich kenne Eierlikörkuchen nur so, dass der Eierlikör oben drüber kommt - also gar nicht mitgebacken wird.

Warum gibt es übehaupt Kuchen mit Alkohol auf Deinem Geburtstag, wenn Du ihn vielleicht nicht essen darfst? Mach doch lieber einen anderen Kuchen und iss den dann ohne schlechtes Gewissen.

Na, es gibt auch andere Kuchen, so ist es nicht. :) Nur ich mag den halt. Wenn ich ihn am Nachmittag nicht hätte essen dürfen, hätt ich halt am Abend ein Stück gegessen. Aber den Eierlikörkuchen, den ich meine, ist ein Rührkuchen und da wird alles, was an Alkohol reinkommt mitgebacken. http://farm1.static.flickr.com/160/430526513_64684da761.jpg . Und oben drauf kommt Puderzucker.

vlg.

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Es gibt verschiedene Arten Eierlikörkuchen...wird er mitgebacken denke ich mal, es gibt keine Probleme...es gibt aber auch Kuchen, wo er oben aufgetragen wird...also nicht mitgebacken wird...da hätte ich Bedenken.

Nein, es ist ein Rührkuchen und alles wird mitgebacken - bis auf den Puderzucker. :)

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Alkohol verfliegt beim backen nur das Aroma bleibt erhalten. Wenn nach dem backen nichts mehr draugeträufelt wird, kannst du den Kuchen bedenkenlos essen.