Ehemann gestorben - Nun Witwe , wie läuft das jetzt mit der Krankenversicherung

10 Antworten

Die Kranken- und Pflegeversicherung wird ihr vom Brutto der EU-Rente abgezogen.

Wie das ist, bis die EU-Rente kommt, das kann ja ein halbes Jahr dauern, weiß ich nicht. Sie sollte bei ihrer bisherigen Kasse anrufen. Oder du, wenn du eine Vollmacht hast.

Das kommt darauf an, wie der Stiefvater krankenversichert war. Hat dieser schon Rente bezogen und war er dort pflichtversichert? Das Sterbevierteljahr der Witwenrente kann nur sofort ausbezahlt werden, wenn der Versicherte bereits Rentner war. Ansonsten kommt dies erst mit dem Bescheid der Witwenrente. Sofern momentan Unklarheiten über die KV bestehen, wird die Rentenversicherung zunächst von einer Pflichtversicherung ausgehen. Das tatsächliche KV Verhältnis ist aber von der KK mitzuteilen und zu klären. Ob das mit der Erwerbsminderungsrente klappt, ist fraglich, wenn deine Mutter seit Jahren nicht mehr gearbeitet hat. Hier müssen vor Eintritt des Leistungsfalles in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge liegen. Ist dies nicht der Fall, sind die medizinischen Verhältnisse total egal. Hier wird die Rente wegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt.

Sie kann über die bisherige Familienversicherung eine Bestätigung ihres bisherigen Status und die Dauer der Mitgliedschaft bekommen und damit zu jeder gesetzl. KK gehen und einen Antrag auf Aufnahme stellen. Vielleicht wäre es für sie aber einfacher bei der bisherigen zu bleiben und in einen anderen Status zu wechseln, als eigenständig Versicherte.

Fragt bitte schnell nach der freiwilligen Weiterversicherung bei der alten Gesellschaft, kostet ca. 140€ im Monat. Ansonsten hat sie nach einem Monat keinen Versicherungsschutz mehr.

Mit einer bewilligten EU-Rente hat sie dann Zugang zur Krankenversicherung der Rentner. Da kann die DRV (http://www.deutsche-rentenversicherung.de) als Berater euch sicher weiterhelfen.

Sollte Sie bis zur Genehmigung auch auf Sozialleistungen angewiesen sein weil das Geld nicht reicht, dann meldet euch ganz schnell beim nächsten Jobcenter und reicht den Antrag ein (Bsp. Grundsicherung aus SGB 12 oder ALG2 aus SGB 2). Der Antrag gilt erst ab dem Tag der Abgabe vor Ort. Als Leistungsbezieherin ist sie derweil auch krankenversichert.

Mein Beileid. Ich könnt euch bei eurer Krankenkasser beraten lassen: Es müsste aber so sein, ich bin mir aber nicht sicher, dass der KRankenkassenbeitrag von der Rente abgezogen wird. Anders geht es ja auch nicht.

Entschuldigung, ich meinte natürich IHR könnt euch bei eurer Krankenkasse beraten lassen :D

Sie wird ja Witwenrente erhalten. Wenn sie bisher familienversichert war, ist sie ja gesetzlich versichert. Sie kommt also versicherungspflichtig in die Krankenversicherung der Rentner. Die Pflichtversicherung ist wichtig, weil sie dann nur für die Rente Beitrag zahlt. Freiwillig versicherte zahlen den Beitrag von den GESAMTEN Einnahmen.

Sie selbst wird wahrscheinlich keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, da sie in den letzten 36 Monaten nicht selbst pflichtversichert in der Rentenversicherung war. Ihr eigenes Altersruhegeld wird sie also erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.