Ehefrau bestellt Sachen auf den Namen des Ehemanns, Strafmaß?

1 Antwort

Wofür sollte Dein Freund denn bestraft werden? Er hat ja nichts verbrochen und kann glaubwürdig versichern, dass er nichts von den Bestellungen gewußt hat.

Lies mal hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ein-ehepartner-haftet-nicht-fuer-die-schulden-des-anderen_066834.html

Was mit dem gemeinsamen Kind geschieht, kann man nicht vorhersagen, das ist immer eine Einzelfallentscheidung eines Familiengerichts, indem ausschließlich nach dem Kindeswohl entschieden wird; ein sechsjähriges Kleinkind wird man nur bei sehr schwerwiegenden Gründen der Mutter entziehen.