EGV nicht unterschrieben - trotzdem gültig?
Ich habe beim 1. Termin mit der Arbeitsagentur eine Eingliederungsvereinbarung bekommen. Laut Sachbearbeiter müsse die mit jedem Arbeitslosen abgeschlossen werden. Eine Unterschrift wurde von mir nicht verlangt, es ist nur die Unterschrift vom Sachbearbeiter dauf. Es handelt sich aber auch nicht um einen Verwaltungsakt.
Ist diese Eingliederungsvereinbarung trotzdem gültig? Da stehen nämlich Sachen drin, die nie besprochen wurden und mit denen ich auch nicht einverstanden bin (ich muss mich bei ALLEN Zeitarbeitsfirmen im Ort, die in den gelben Seiten stehen, anmelden, um einen Job zugewiesen zu bekommen).
Es geht übrigens um ALG 1, nicht um Hartz 4, und besteht seit ca. 2 Monaten.
2 Antworten
Im Normalfall sind es immer 2 Ausführungen, eine für einen selbst, die andere für die Behörde...dabei wird nur die von der Behörde unterschrieben..LG
Hallo gelegentlichich, wenn Du die Eingliederungsvereinbarung bei der Arbeitsagentur nicht unterschrieben hast, so gilt sie (noch) nicht. Erst mit Deiner Unterschrift wird sie gültig. Es sei denn Dein Arbeitsvermittler erläßt die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt. Doch noch zur Info: es ist eine ganz normale Regelung in einer Eingliederungsvereinbarung, daß sich der Arbeitslose bei Zeitarbeitsfirmen bewirbt, denn dort bestehen große Vermittlungschancen und Ziel ist es eben, Dich schnellstmöglich in Arbeit zu bringen.