EGV nicht unterschrieben - trotzdem gültig?

2 Antworten

Im Normalfall sind es immer 2 Ausführungen, eine für einen selbst, die andere für die Behörde...dabei wird nur die von der Behörde unterschrieben..LG

Hallo gelegentlichich, wenn Du die Eingliederungsvereinbarung bei der Arbeitsagentur nicht unterschrieben hast, so gilt sie (noch) nicht. Erst mit Deiner Unterschrift wird sie gültig. Es sei denn Dein Arbeitsvermittler erläßt die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt. Doch noch zur Info: es ist eine ganz normale Regelung in einer Eingliederungsvereinbarung, daß sich der Arbeitslose bei Zeitarbeitsfirmen bewirbt, denn dort bestehen große Vermittlungschancen und Ziel ist es eben, Dich schnellstmöglich in Arbeit zu bringen.