Ebay Ware auf dem Postweg verloren gegangen

17 Antworten

Nein, bei einem unversicherten Versand geht das Empfangsrisiko auf den auf den Käufer über.

Hier liegt aber der "Hund begraben"...., es gibt fast immer Ärger, besonders von Privat nach Privat.

Ich könnte jetzt zig Seiten schreiben, das Für und Wieder erläutern, aber ich mache es kurz.

Versende niemals unversichert, verzichte lieber auf ein paar Euros, so bleibt Dir dieser Ärger zukünftig erspart. Simple Empfehlung, aber eine mit Sicherheit langfristig gute Empfehlung!!

Du musst beweisen, dass du die Sendung an die Post übergeben hast! Das geht nur als versicherter Versand oder mit einem glaubhaften/seriösen Zeugen! Dann bist du fein raus. Kannst du nicht nachweisen, dass du die Sendung an die Post übergeben hast, dann hast du schlechte Karten. Siehe Rechtssprechung und Link!

stell einen Nachforschungsauftrag bei der Post, möglicherweise taucht der Brief wieder auf

Nachtrag: Dass das Gericht einen Zeugen als Beweis anerkennt ist strittig. Bisher gab es dazu noch keine Rechtssprechung! Es ist also weiterhin zwingend erforderlich, Ware als "versichert" zu versenden. Ein Einwurf-Einschreiben hätte hier schon gereicht! Dafür hättest du einen Beleg erhalten.

Ich biete bei eBay immer nur den versicherten Versand an und schreibe das auch nochmals ausdrücklich in die Artikelbeschreibung. Der Höchstbietende kann den versicherten Versand dann nicht mehr ablehnen - er wusste es ja vorher.

@GoetheDresden

Naja aber wenn es der Käufer aus wehlt warum solde da der VK mehr bezahlen

@Anubiss3

Nein, Auswahl gibt es nicht, wenn ich nur versicherten Versand anbiete. Da kann der Käufer schreiben, was er will. Ist angeboten, so verkauft und fertig.

@Kilse

Dann überweist er dir den geringeren Betrag (also unregistrierter Versand) - und was dann?

@Anubiss3

Es gibt dafür ein Gesetz und Gerichtsurteile!

Übrigens: "auswählt" und "sollte"

@mineralixx

Dann überweist er dir den geringeren Betrag (also unregistrierter Versand) - und was dann?

geht ja nicht wenn nur versicherter versand angegeben wurde , und wenn der käufer eigenmächtig weniger versand zahlt , dann würde ich ihm folgendes schreiben:

vielen dank für die anzahlung , nach begleichung des restbetrages verschicke ich sofort den artikel

Naja, bleiben wir mal bei der Verhältnismässigkeit.
Welcher Käufer macht ein Fass auf und schleppt Dich vor das Gericht, wenn er die reale Aussicht hat, zu verlieren und das ganze für 30,--€?

Ist ja auch logisch - die Versicherung ist Nebensache, aber der Nachweis ist wichtig.

@nochnefrage

den nachweis hat man aber NUR bei einer versicherten versandart

@Wuehlbueffel

nochnefrage hat nichts anderes behauptet.

Auf keinen Fall gibst Du das Geld zurück, selbst wenn Du nur Deine Quittung der Briefmarken hast und somit NICHT beweisen kannst, dass Du eine Sendung an den Käufer abgeschickt hast. Was will er denn machen? Dich anzeigen? Einen Anwalt nehmen? Und das bei 30 Euro? Nee. Er hätte ja auf einen versicherten Versand bestehen können. Gut wäre es nun halt noch, wenn Du auch einen versicherten Versand zur Auswahl gehabt hättest und wenn Du in der Auktion drinstehen gehabt hättest, dass der unversicherte Versand auf Gefahr des Käufers geht. Ich z. B. biete immer einen günstigen unversicherten Versand an, aber auch immer den Versand im Paket, dann hat der Käufer die Wahl und muss nachher auch nicht jammern wenn er den günstigen Versand gewählt hat. Übrigens, ich versende in 99% als Warensendung oder Brief und bekomme auch oft auf diesem Weg meine Sachen, noch NIE ist etwas weggekommen. Ich kann also berni01 nicht zustimmen mit seiner Empfehlung alles versichert zu verschicken, sichere Dich genügend ab und Du kannst weiterhin günstigen unversicherten Versand anbieten. Wie lang ist die Ware überhaupt schon unterwegs? Es kann nämlich gut möglich sein, dass sie noch ankommt oder wegen falsche Adressierung an Dich zurückkommt. Also einfach mal freundlich dem Käufer schreiben er möge nochmal abwarten, ihm aber genauso freundlich mitteilen, dass Du für den unversicherten Versand nicht haftest. Kann höchstens ne negative Bewertung geben..... die kannst Du kommentieren und gut ist es.

Für Dich ist das Stichwort "Gefahrenübergang".
BGB
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Für die Versendung hast Du neben den Kaufbeleg für die Briefmarke vielleicht auch einen Zeugen?

Du bist Privatperson und hast etwas Privat verkauft, der Käufer steht für die Portokosten gerade und wenn er das billigste nimmt ist es sein Problem! Bei einem Privatverkauf, kann man nicht vom Kauf zurücktreten! Das geht nur bei gewerblichen Verkäufern.

Allerdings, wenn ich eine Ware nicht erhalten würde, würde der VK eine rote von mir kassieren.

lg

Allerdings, wenn ich eine Ware nicht erhalten würde, würde der VK eine rote von mir kassieren.

du weisst genau das der privatverkäufer bei unversichertem versand nicht haftet , und wenn der käufer zu geizig ist für den versicherten versand dann wäre es unfair es dem verkäufer anzulasten

du wärst bei mir ganz schnell auf der sperrliste

@Wuehlbueffel

@Wuehlbueffel

Seh ich auch so

auf die art von kunden kann ich gerne verzichten

@Wuehlbueffel

Ja das ist auch so ein Fall

Da ist es echt schade Das man als Vk Keine roten Meh geben Kann

@Wuehlbueffel

du würdest natürlich grün bewerten und nicht den Eindruck haben, das der Verkäufer es erst gar nicht losgeschickt hat!

@laurajane29

nein , ich würde garnicht bewerten, ausserdem prüfe ich VOR einem kauf ob ich dem verkäufer trauen kann