Ebay-Verkäuferkonto: Muss ich meine private Adresse öffentlich anzeigen lassen?

4 Antworten

Ganz frisch:

http://internetrecht-rostock.de/widerrufsbelehrung-postfach.htm

"Rein vorsorglich raten wir jedoch von der Angabe einer Postfachanschrift ab, jedenfalls in der Widerrufsbelehrung, da in der Anbieterkennzeichnung/Impressum eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden muss, reicht dort eine Postfachanschrift nicht aus."

Neben der Adresse müssen gewerbliche Verkäufer bei eBay auch ihren Namen und eine Widerrufsbelehrung angeben. Eine Frist für eventuelle Rücknahmen.

Mir ist bei eBay immer wieder aufgefallen das es besonders viele russische und türkische Verkäufer gibt, zumindest dem Namen nach.

Der Name ist ja ok, aber das die Adresse im Angebot angezeigt wird, gefällt mir nicht. Wenn ich sie wenigstens bei ebay hinterlegen aber im Angebot ausblenden könnte.

Funktioniert denn eine Postfach-Adresse?

Wenn du ein gewerbliches Konto hast mußt du auch deine Adresse

veröffentlichen, beim privaten nicht.

Angeben musst Du sie in jedem Fall, entweder in den AGB's oder ein Muss in der Widerrufsbelehrung. Wenn Du das nicht willst, kannst Du nicht gewerblich verkaufen. Jeder Käufer will und muss wissen, mit wem er es zu tun hat.