eBay Kleinanzeigen Betrug?
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen eine Kartensammlung für 800€ von einer Privatperson gekauft.
Die Beschreibung des Artikels sah wie folgt aus.
"Yugioh Sammlung +4000 Karten viele Holos.
Hallo Zusammen,
hiermit löse meine gesamte Yugioh Sammlung auf.
Gesammelt wurde aktiv bis 2014, dannach nur noch sporadisch.
Wert der Sammlung liegt weit über dem Verkaufspreis.
Einzelverkauf ausgeschlossen.
Bitte nicht nach weiteren Bildern Fragen, da kann ich sie auch gleich einzeln verkaufen.
Abholung möglich. Zahlung per Überweisung oder paypal freunde."
Ich habe diese Sammlung gekauft und habe die Karten sortiert und den Wert ermittelt. Der tatsächliche Wert der Karten liegt WEIT unter den 800€ obwohl der Verkäufer beschrieben hat das der Wert WEIT darüber liegen würde. Zudem befanden sich extrem wenig Holos in der Sammlung wo angegeben wurde das es viele sind. Außerdem waren viele beschädigte Karten dabei und sogar einige Fälschungen.
Der Käufer hat keine Gewährleistung ausgeschlossen und auch keine detaillierte angaben zum zustand der Karten gemacht. Ich habe den Käufer aufgefordert die Sammlung zurück zu nehmen weil die Beschreibung dazu falsch war doch der Verkäufer sieht das nicht ein. Ich werde meinen Anwalt diesbezüglich kontaktieren müssen. Wie stehen da die Chancen ? Hat schon jemand Erfahrung damit?
MfG
5 Antworten
"Wie stehen da die Chancen ? "
Gegen Null um ehrlich zu sein. Es lag an dir im Zweifel eine Liste aller oder der wertvollsten Karten anzufordern und näheres zum Zustand zu erfragen (oder den Kauf zu lassen) und es wird ihm nicht nachweisbar sein, dass er absichtlich weit unter Wert verkauft hat oder Fälschungen von ihm sind. Er wird dir sagen, er hätte sich hier und hier informiert und da war der Wert so und so. Mit Anwalt wirst du da auch nichts erreichen
Gewährleistung muss als Privatperson nie explizit ausgeschlossen werden - außerdem findet die hier sowieso keine Anwendung weils hier auch gar nicht darum geht (Paragraphen um sich werfen hilft nur dann, wenn man die Richtigen erwischt)
Außerdem gilt der Link oben NUR für Ebay Auktionen, nie für die Kleinanzeigen. Die sind nichts anderes als die alten Zeitungsannoncen
Ich sag ja nicht, dass du einen Anwalt dazu nicht befragen solltest - nur, dass die Erfolgsaussichten schlecht aussehen
das ist einfach ein gesetz ich werf damit nicht um mich. mit antworten um sich werfen wenn man nicht wirklich weiß wovon man redet hilft auch nicht weiter
Er hat vielleicht den Wert nicht gut ein geschätzt/geschätzt. Und es ist von ihm blöd das er schieb das es viele Holos sind und es nicht so war. Und den Zustand nicht zu sagen geht nicht, wie das da (wohl möglich/vielleicht/hoffentlich legale) fälschungen dabei sind.
Der Tex ist seltsam: Bitte nicht nach weiteren Bildern Fragen, da kann ich sie auch gleich einzeln verkaufen.
Eigentlich schteht da: Bei Fragen könnt ihr gerne einfach Fragen, oder bei Fragen nach Fragen (oder so).
Beim nach gucken habe ich folgendes gefunden: Bei Fragen könnt ihr gerne einfach Fragen.
Und habe Erfahrung das da steht: das man Fragen draf/kann (oder so).
Kontaktier eBay Kleinanzeige an und sag denen das Gleiche.
Das andere da habe ich leider keine Ahnung von, und weiß es leider nicht.
Hoffe ich konnte ihnen helfen.
Wenn sie mit ihrem geschrieben haben, dann löschen sie es nicht. Es könnte vielleicht helfen.
Wie willst du nachweisen das das genau DIE Karten von ihm sind ?
Du hast Dich verarschen lassen. Der Verkäufer hat ja noch nicht mal gelogen, da er nicht angegeben hat was er unter Wert versteht. Er kann sich ganz einfach mit der Summe der Kaufpreise oder dem für ihn ideellen Wert rausreden.
Ja aber über den zustand der Karten muss eine aussage in der Beschreibung gemacht werden
eine randome person die einfach alles ohne ahnung kommentiert xD
Wo kann ich das denn nun nachlesen das man Angaben über den Zustand machen muss? Auf der verlinkten Seite ist kein einziges Wort darüber zu finden. Nur, das gemachte Angaben dazu der Wahrheit entsprechen müssen.
Also hinsichtlich der Fälschungen liegt Betrug nah.
Nein eben nicht. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet genaue angaben über den zustand der ware zu machen und muss eine gewährleistung ausschließen. https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html