Ebay Kleinanzeige handy gekauft und nun ist es defekt Anzeige erstatten?

11 Antworten

Hat der Verkäufer als Privatperson nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die gesetzliche Gewährleistung ausschließt, so hast du einen Anspruch auf Neulieferung, Reparatur, Wandelung, Minderung oder Schadensersatz. Ob der Verkäufer einen Ausschluss der Gewährleistung ins Angebot geschrieben hat kann ich nicht beurteilen.

In deinem Fall könnte es sich auch um einen versteckten Mangel handeln. Von einem versteckten Mangel wird umgangssprachlich dann gesprochen, wenn ein solcher bei Vertragsabschluss zumindest für eine Vertragspartei (dich) nicht offensichtlich erkennbar war. Das Vorliegen eines solchen Mangels kann zur Sachmängelhaftung führen, sofern der Verkäufer einer Sache einen Mangel arglistig verschweigt. (Wenn der Verkäufer wusste, dass das Handy defekt ist.) Dann kann der Käufer bei entsprechendem Nachweis (den du wahrscheinlich nicht hast) trotz eines Gewährleistungsausschlusses Mangelrechte geltend machen. Bei nicht behebbaren Mängeln, kann sogar die Rückabwicklung des Vertrages erfolgen.

Bei Fragen zu versteckten Mängeln können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können.

Selbst wenn du Anzeige erstattest sollte es daher äußerst schwierig werden, dein Geld zurück zu bekommen. Du müsstest dem Verkäufer nachweisen, dass er wusste, dass das Gerät defekt ist. Genau so schwierig wird es, deinen Anspruch auf Gewährleistung durchzudrücken.

Hier noch ein interessanter Artikel zum Thema

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html

Weswegen willst du ihn denn anzeigen? Die Polizei hat damit nichts zu tun. Das ist erstmal Zivilrecht.

Warum hast du das Handy denn nicht im Beisein des Verkäufers getestet? Deshalb holst du es doch ab!

Das ist ganz alleine Deine Schuld. Die Polizei kann Dir nicht helfen, wenn Du so blauäugig warst, das Handy nicht vor Ort zu prüfen. Dafür ist nämlich die Abholung gedacht: dass man sich das Teil ansieht und prüft, dann zahlt und mitnimmt.

Wenn du Beweise dazu hast das der Verkäufer das Handy als funktionsfähig erklärt, kannst du ihn dafür natürlich Belangen, ohne jegliches Risiko einzugehen.

Ob dies einen Erfolg bringt zweifle ich an!!! Du hättest vor Ort testen müssen.