Ebay kauf aus USA, nun Zollgebühren?

8 Antworten

Für Waren, die per Post/Paketdienst aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind folgende Abgaben zu entrichten:

- unter 22 EUR gar nichts

- bis 150 EUR nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19%)

- ab 150 EUR ggf. zusätzlich Zölle. Diese sind abhängig von der Warenart und betragen meist 5-15%.

Ausschlaggebend für die Abgabenberechnung ist jeweils der Warenwert incl. Versandkosten.

Ist die Rechnung am Paket angebracht, übernimmt i.d.R. der Paketdienst die Zollabfertigung für Dich. Die Abgaben zahlst Du dann dem Zusteller.

Ist die Rechnung nicht am Paket angebracht, bekommst Du einen Abholschein, auf dem steht, an welchem Zollamt die Sendung für Dich hinterlegt wird. Dort gehst Du dann mit der Rechnung und dem Zahlungsnachweis (Konto- oder Paypalauszug) hin. In jeder größeren Stadt gibt's ein Binnenzollamt, so daß Du keinen weiten Weg haben wirst.

Erstmal: Du hast nichts von ebay gekauft, ebay verkauft nichts. Du hast von einem Verkäufer gekauft, der aus den USA verschickt.

Du kannst nicht erwarten, dass ein Amerikaner die deutsche Gesetzeslage kennt und weiss, welche Abgaben in Deutschland auf dich zukommen könnten. Da hättest du dich vorher selbst informieren können.

Worin besteht das Problem, das Paket im Beisein ein Zollmitarbeiters zu öffnen?

Das das Paket vor Ort geöffnet wird, kannst Du nicht verhindern. Aber: diese Öffnung darfst Du selbst im Beisein eines Zollbeamten vornehmen.

Es kommen auf Dich Zoll (da wirst Du bei diesem Wert wohl befreit sein) und Einfuhrumsatzsteuer zu, und zwar für den Warenwert (lt. Rechnungen, Ebay-Beleg o.ä.) zzgl. Versandkosten.

Rechne mit einem Aufschlag von 19%.

Das Paket wird im Zoll geöffnet, ob du das nun dulden kannst oder nicht. Du wirst lediglich die Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen müssen. Zollgebühren fallen bei dem Warenwert keine an.

Ab einem Warenwert von 23 € fällt Einfuhumsatzsteuer an (19%) Auf der Website des Zolls steht zum Thema 'Warenwert' folgendes:

Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend.Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

Habe bisschen recherchiert, und ich kann mich von diesen Zoll gebühren unter bestimmten Bedingungen befreien.

Welche Bedingungen sollen das sein?

Ich habe auch gelesen das dass Paket vor ort geöffnet wird um den Warenwert festzustellen- was ich überhaupt nicht dulden kann.

Dann geht dein Paket zurück.

PS: USPS ist übrigens die US-Post und kein privates Unternehmen.