Ebay- Ausversehen auf Sofort-Kauf gedrückt

4 Antworten

Hallo ChocoLove21, du kannst wenn du deine Käufe in Ebay-Aufrust den Verkäufer kontaktieren und angeben, dass du den Artikel versehentlich gekauft hast und den Kauf stornieren willst.

Normalerweise gibt es da keine Probleme. Bei mir hat es auch schon funktioniert, nachdem ich das falsche ersteigert habe.

Gruß

Bei Händlern (gewerblichen eBay Verkäufern) geht das bei den Sofort-Kaufen Inseraten problemlos.

0

Du warst doch vermutlich gar nicht eingeloggt? Ebay ist ohnehin erst ab 18 Jahren.Wenn doch, ist der Vertrag trotzdem schwebend unwirksam und deine Eltern können die Genehmigung verweigern.

nein musst du nicht zahlen

du bist klein und so, deine eltern widersprechen dem kaufvertrag, fertig

Aus Versehen geht das gar nicht. Da ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen, das heißt du mußt zahlen. Da du zu jung für einen ebay-Account bist nehme ich an der gehört deinen Eltern, das bedeutet das sie zahlen werden. Gratuliere zum neuen Tablet, Ebay ist kein Spielplatz.

Man kann ohne Einwilligung der Eltern keinen Kaufvertrag mit einem Kind abschliessen.

Beim Sofort-Kauf muss der Klick an separater Seite bestätigt werden. Wäre das passiert, läge bereits bei der Mutter eine Bestätigungs E-Mail im Fach.

0
@schlaubert

Nein, aber ich bin sicher, dass die Eltern mit einem gewöhnlichen Schreiben den Vertrag als nichtig erklären können, da er schwebend unwirksam ist. Sofern der Anbieter gewerblich ist, reicht sogar eine E-Mail über den Kaufrücktritt. (14 Tage Zeit nach Belehrung, nicht jedoch vor Erhalt der Ware nach Fernabsatzgesetz)

0
@DeinErklaerbaer

Wie du richtig schreibst nicht vor erhalt der Ware. Das Ding Muß erst bezahlt werden, dann geliefert werden und dann kann man es zurückschicken. Die Ausrede Kind zählt übrigens nicht bei diesen Verträgen

0
@schlaubert

Meine Fresse, das hier echt so viele nicht lesen können...

ABLAUF DER FRIST NICHT VOR ERHALT DER WARE. Das heisst man kann sofort widerrufen, die Frist läuft erst 14 Tage nach Erhalt der Ware ab.

Es gibt keine "Ausrede Kind". Auch der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" kommt aus dem Märchenland. Der Händler muss nachweisen, dass er mit einer volljährigen Person einen Vertrag abschliesst, oder eine Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegt. Ohne setzt sich kein Händler in die Nesseln. Selbst die miesesten Inkassounternehmen knicken hier sofort ein, weil CHANCENLOS.

0
@DeinErklaerbaer

Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden.

quelle : ebay agb

0