Durch Rücklastschrift sofort Inkassogebühren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da du die Rücklastschrift selbst veranlasst hast musst du auch für die entstandenen kosten gerade stehen. Der anwalt hätte IMHO sogar sofort Zahlungsklage einleiten können (die Rücklastschrift wäre als Zahlungsverweigerung zu sehen) wodurch es noch teurer geworden wäre. Evt. lassen sich aber teile sparen... auf jeden Fall zu zahlen:

1. Hauptforderung
2. Rücklastschriftkosten (0-10€)
3. Auskunftskosten der Bank (10-20€)
+ Anwaltskosten

In Zukunft erst ganz sicher sein das die Lastschrift nicht gerechtfertigt ist... du hast 2 Wochen zum prüfen.

Lies bitte mal meine Antwort in folgendem Beitrag durch: https://www.gutefrage.net/frage/anwaltskosten-tragen-obwohl-keine-mahnungen-gekommen-sind

Habe wenig Lust, das nochmals einzutippen ;-)

Dass es ein "unbekannter" Rewe-Markt war, hilft dir nicht wirklich weiter. Es stand Rewe dabei und du hättest problemlos vom Geldbetrag her und auf den Kontoauszügen alles mit deinen Kassenzetteln abgleichen können, so herausfinden können, dass es einen Einkauf in dieser Höhe gab der bisher nicht abgebucht wurde...

Du hast die Rücklastschrift vorgenommen und dadurch Verzug ausgelöst, eine Mahnung ist dann nicht mehr notwendig.

Dem Grunde nach schuldest du aber den Ersatz des Verzugsschadens, jedoch kann man an der Höhe was drehen.

Bzw. könnte man wenn du uns die einzelenen Positionen aufgelistet hättest statt der Gesamtsumme der Forderung.

Telefonieren ist nie eine gute Idee in rechtlichen Angelegenheiten.

Verbraucherzentrale oder ÖRA, günstiger als eigener Anwalt.

Liste mal die Gebühren auf.Da wird oft getrickst.

Hauptforderung 23,84

Zinsen 0,08

Mahnkosten 3,45

Adressrecherche 20,50

1,3 Geschäftsgebühr 58,50

Post- und Tele. Pauschale 11,70

@senses1

Leider im großen und ganzen im grünen Bereich.