Durch Roaming wurden bei mir 500€ abgehoben!?
Als ich mit einem Kreuzfahrtschiff von Hamburg Richtung England (Southampton) losfuhr, war ich mitten auf dem Meer(wahrscheinlich) und benutzte aus versehen das Internet, somit wurden von meinem Konto nun 500€ abgehoben(wegen 50 MB).Nun frage ich mich ob in dieser Zone die Fair-Use-Policy nicht zutrifft, obwohl ich mich eigentlich in einer Zone welche als "EU-Ausland" zu definieren ist aufhielt. Somit sollte ja eigentlich eine Kosten Begrenzungsfunktion stattfinden,welche dies auf 60€ einschrankt und ob es sich lohnt, da nochmal nachzuhaken. Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.
7 Antworten
Auch Kreuzfahrtschiffen und auch auf den Kanalfähren gilt das EU-Roaming nicht, da Du nicht in ein reguläres Handynetz eingebucht bist, sondern in ein Maritimes Netz, was m. W. über Satellit geht.
Auch rein rechtlich kann es sehr gut sein, dass Du Dich auf dem Kreuzfahrschiff nicht in der EU befunden hast, nämlich dann, wenn das Schiff in einem Nicht-EU-Land registriert ist.
Im Allgemeinen bekommt man aber eine entsprechende Info per SMS, wenn man sich in ein solches Netz einbucht.
Hier mal ein Zitat von der Verbraucherzentrale samt Link -https://www.verbraucherzentrale.de/telefonieren-und-surfen-auf-schiffen#funktionierendieinlaendischenlandbasiertenmobilfunknetzeauchaufhohersee
Gelten die Bestimmungen der EU-Roaming-Verordnung und die Roaming-Angebote der Mobilfunkprovider auch an Bord?
Sowohl die EU-Roaming-Verordnung als auch die speziellen Roaming-Reisepakete der Telekommunikationsunternehmen gelten ausschließlich an Land. Sie erstrecken sich nur auf terrestrische Verbindungen. Daher greift auch der an Land weltweit geltende Kostenairbag für mobile Datenverbindungen nicht, der bei Kosten in Höhe von 59,50 Euro automatisch zu einer Trennung der Mobilfunk-Verbindung führen soll.
Die für die Satellitenverbindung anfallenden Roamingkosten sind im Vergleich zu den gewohnten Roamingpreisen an Land deutlich höher.

Die Trennung nach Überschreitung von 60 Euro gilt nur bei Landaufenthalt in EU Ländern. Nicht auf separaten (privaten) Netzen.
Die neue Roaming Regelung trifft nur auf Festland zu. Das Bordnetz vom Schiff ist über Satellit, welches sehr teuer ist. Darum wenn man auf dem Schiff ist oder mit dem Flieger fliegt, lieber den Flugmodus nehmen, weil es sonst sehr teuer wird.
Von wem wurden denn die 500€ abgehoben? Ich finde es eigentlich unverschämt, dass die Leute dir einfach 500€ abbuchen. Wenn du einen Handyvertrag hattest und sich bei EU-Aufenthalt nichts ändert, dann verstehe ich das irgendwie nicht.
Von wo wurde das denn abgebucht?
LG
Das Geld wurde von meinem aktuellen Handyvertrag bzw. Anbieter abgehiben. Mit EU-Ausland ist alles außerhalb von Deutschland aber innerhalb von Europa gemeint. Ich bekam im vor raus eine SMS in welcher Stand, dass Kosten abweichen können und es an keine Kostenbegrenzungsfunktion gäbe, 2 Tage später allerdings die angesprochen F-U-P und die Kostenbegrenzungsfunktion ,elche sich ja auf das EU-Ausland bezieht in dem ich mich ja eigentich befand.
Es gibt tatsächlich eine Ausnahmeregelung für Fähren, die können verlangen was Sie wollen. Leider kannst du da nichts machen.
Internet-Zugang am Kreuzfahrtschiff ist oft richtig teuer. Minuten-Preise, für die man zu Hause stundenlang surfen könnte, sind eher die Regel als die
Ausnahme. Das hat natürlich seinen Grund: Die Daten für den
Internetzugang auf See laufen über teure Satelliten-Verbindungen.
Quelle: https://www.cruisetricks.de/internet-gebuehren-am-kreuzfahrtschiff/
Ja das stimmt allerdings geht es mir um eine mögliche Kostenbegrenzung, da ich mich ja eigentlich im EU-Ausland befand und durch die Fair-Use-Policy nicht mehr als 60€ beim Abrechnungsmonat bezahlen dürfte.
Bei welchem Anbieter bist Du denn? Und was steht genau auf der Rechnung?
Ich bin bei "winSIM" und auf der Rechnung steht unter der Kategorie welche "Nutzungsentgeltung"heißt: GPRS-Auslandsverbindung und in einer anderen Spalte steht "Tariffiert":58439kb und dann der entsprechende Betrag.
Naja, Mobilfunkanbieter, welche innerhalb der EU agieren, dürfen eben keine Roaminggebühren verlangen. Und wenn da ein Anbieter eben 2g/3g/lte ausstrahlt, dann ist er eben auch ein Anbieter auf einem Staatsgebiet der EU. Aber da müsstest dann wohl vor Gericht klagen. Diese 50€ oder so gelten nach wie vor.

All diese Regelungen gelten nur für landbasierte Mobilfunkanbieter. Satellitenverbindungen sind da ausgenommen - sowohl, was die Kosten betrifft, als auch, was die (in dem Fall nicht vorhandene) Deckelung betrifft.