Dürfen Polizisten jemanden den sie festnehmen verspotten bzw beschimpfen/auslachen?

6 Antworten

Nein, er darf das nicht tun. Denn auch für Beamte gilt das Strafgesetzbuch, in welchem unter § 185 verzeichnet ist, dass Beleidigung eine Straftat ist und dies ist für jeden gültig, egal ob er ein Staatsdiener ist oder nicht. Ob es klug ist ihn anzuklagen, ist eine andere Frage...  

Ich denke, dass diese Äußerung nicht unter den Tatbestand der Beleidigung fällt.

Auch ein Polizist ist sehr wohl beleidigungsfähig gem. §185. Daher kann er auch den Tatbestand dessen erfüllen.

Das, was du da schilderst, hat ja wohl nichts mit Verspotten oder Auslachen zu tun. Ein Polizist darf logischerweise keine Beleidigung begehen, allerdings stellt die rhetorische Frage: „Du bist wirklich blöd, oder?“ rechtlich gesehen wohl eher keine Beleidigung dar.

Das ist völlig normal, dass man in so einer Situation sowas fragt. Hat nicht zuletzt den gewünschten Effekt, dass der Betroffene sich mal Gedanken über sein Verhalten macht. Und solange man dabei als Polizist nicht tatsächlich beleidigend, rassisitisch oder extrem herablassend wird, würde ich das auch nicht als unprofessionell bezeichnen.

Viele Grüße

Wenn die Eltern bei der Erziehung versagt haben und die Beamten das in der Öffentlichkeit nachholen müssen
kann das ganz schön peinlich werden. Aber nicht für die Beamten.

Es ist zwar wenig professionell, aber auch nicht strafbar. Die Handlung der Person war objektiv betrachtet dümmlich und darf daher auch als so bezeichnet werden.

Ja, darf er. Weil derjenige das tatsächlich ist!

Auch in der öffentlichkeit zusammenscheißen?