dürfen Krankenschwester / Krankenpfleger Blut abnehmen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Es heisst nicht Krankenschwester, sondern Gesundheits- und Krankenpflegerin oder ganz einfach PFLEGEFACHKRAFT!!!

Zu deiner Frage: - Blutentnahmen sind gesetzlich wirklich eine Körperverletzung und sind eine ärtzliche Tätigkeit - Der Arzt kann es jedoch an die PFK delegieren und sie kann das übernehmen, wenn sie sich durch ihre Ausbildung dazu befähigt fühlt, sich über Konsequenzen klar ist und die Tätigkeit sachgemäss ausführen kann (Übernahmeverantwortung) - In Deutschland ist das momentan ein Streitthema, denn die Ärzte würden es gerne delegieren, jedoch wehren sich Pflegeverbände und Pflegende wegen der Mehrarbeit und der grösseren Verantwortung (die selbverständlich nicht vergütet wird) - In anderen Ländern (GB, CH) ist das völlig normal, dass wir als Pflegende Blutentnahmen machen und dergleichen.

Frage beantwortet (ausreichend?)

In der Theorie kann übrigens jede Pflegende/jeder Pflegende Blut abnehmen und Infusionen legen

Es heisst nicht Krankenschwester, sondern Gesundheits- und Krankenpflegerin oder ganz einfach PFLEGEFACHKRAFT!!!

hahaha

Es heisst nicht Krankenschwester, sondern Gesundheits- und Krankenpflegerin oder ganz einfach PFLEGEFACHKRAFT!!

Sorry, aber ich kenne hier eine ganze Reihe von sehr erfahrenen Krankenschwestern und auch Krankenpflegern, die vor über 20 Jahren ihre Ausbildung abgeschlossen haben und sich verbitten, als "Pflegefachkraft" adressiert zu werden. Die haben damals einen Abschluß als Krankenschwester bzw. Pfleger gemacht und verstehen sich eben auch heute als solche.

Daß die Pflegeberufe heute anders tituliert sind, ändert daran ja nichts.

In Deutschland gibt es - anders als z.B. in Österreich - kein Gesetz, welches irgend jemandem das Blutabnehmen erlaubt oder verbietet. Blutabnehmen, d.h. die Verletzung der Haut mit einer Kanüle, stellt rein rechtlich eine Körperverletzung dar, die jedoch straffrei bleibt, wenn der Patient dem Vorgang zustimmt. Für die Zustimmung genügt allein, dass der Patient in Wort oder Tat nicht wiederspricht.

Ein anderer Aspekt ist die zivilrechtliche Haftung. Der Patient darf davon ausgehen, dass derjenige, der Blut abnimmt, die Technik beherrscht und keinen übermäßigen Schaden anrichtet. Kommt es dennoch zu einer Verletzung, mit der der Patient nicht hat rechnen müssen, oder auch einer Infektion, haftet derjenige, der Blut abgenommen hat oder für die Blutentnahme die Verantwortung trägt (s.u.).

Die Blutentnahme wird i.d.R. von einem behandelndem Arzt angeordnet. Dieser entscheidet auch, ob er die Blutentnahme an eine andere (geeignete) Person delegiert. Wird die Blutentnhahme delegiert, haftet der Arzt i.d.R. auch für eine evtl. nicht sachgerecht durchgeführte Blutentnahme und deren Folgen.

Fazit: jeder darf in Deutschland Blut abnehmen, sofern der Patient dem zustimmt. Geht etwas schief, haftet i.d.R. derjenige, der die Entscheidung zur Blutentnahme getroffen hat.

Jein. Diese ausdrückliche ärztliche Tätigkeit kann aber von den Ärzten pauschal oder im speziellen Fall einer Pflegekraft delegiert / übertragen werden, wenn diese Pflegekraft eine schriftliche Berechtigung dazu hat. Diese Berechtigung erlangt man entweder durch die Ausbildung in der Lehrzeit oder in einen kurzen Fortbildungs-Kurs.

Krankenschwestern definitiv ja, ich glaube als Pfleger muss man eine Zusatzausbildung machen. Ungelernte Kräfte wie Zivis oder FSJler dürfen das auf jedenfall nicht!

lol ... Krankenschwestern und Krankenpfleger haben die gleiche Ausbildung! ... Warum sollten Schwestern es dürfen und Pfleger nicht? ...

@Joschco

Ich glaub sie meint Krankenpflege und Altenpflege. Letztere müssen es in der Tat "extra" lernen.

Wobei eine Blutabnahme im Pflegeheim ziemlich unnötig ist..

@Agonie6

Soweit hab ich jetzt nicht gedacht ... Kranken- und Altenpflege wäre eine Möglichkeit ...

Ja. Aber nur unter der Voraussetzung, dass der deligierende Arzt sich von der Richtigkeit der Durchführung überzeugt hat.... D.h. der Arzt muss es einmal gesehen haben und sein OK geben. Dann kann er es an die Schwster abtreten...