Dürfen Gefängnisinsassen in Deutschland wählen?
Und wenn sie das dürfen, wählen sie dann wie im Bundesdurchschnitt?
5 Antworten
Ich habe einen Link gefunden, der die Wahlberechtigung von Gefängnisinsassen behandelt.
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/g/gefaengnisinsassen.html
Auszug:
Gefängnisinsassen sind bei Bundestagswahlen wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) erfüllen und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei Europawahlen sind sie wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 6 Europawahlgesetz (EuWG) erfüllen und nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Darüber, wie das Wahlverhalten ist, habe ich leider nichts gefunden.
So fühlen sich manche dieser deutschen Gefängnisinsassen sogar beschützter, wenn sie sich russischen Kriminellen in deutschen Gefängnissen anschließen. Und um.die russische Sprache einigermaßen zu verstehen und zu erlernen, haben sie ja auch Zeit dazu
Wenn mir als Deutscher eine Gefängnisstrafe drohen würde, dann würde ich sofort damit beginnen, russisch zu lernen. Und es hätte überhaupt nichts mit Sympathie zu Putin zu tun. Schließlich gibt es auch Russen, die den Ukrainekrieg verurteilen. Und bei Verliebtheit meiner Seits gegenüber eine Russin sowieso lernen muss russisch
Knastinsassen haben kein Wahlrecht, und das ist auch gut so, da es in vielen Fällen eine logische Entscheidung im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung ist. Allerdings könnte man sich vorstellen, dass sie in der Zukunft eine Partei wählen könnten, die für Klima, Umweltschutz, Toleranz und Vielfalt eintritt. Besonders die Grünen sollten hier in Betracht gezogen werden, da sie sich stark für Klima- und Umweltschutz sowie für Toleranz und Vielfalt einsetzen. So könnte man den Insassen eine Möglichkeit bieten, sich politisch zu engagieren und ein Gefühl der Verantwortung zu entwickeln, während sie gleichzeitig von den positiven Ideen einer solchen Partei profitieren.
Knastinsassen haben kein Wahlrecht,
Das ist nicht korrekt. Solange sie nicht explizit auf Basis von § 13 BWG davon ausgeschlossen werden, haben auch Gefängnisinsaßen das Wahlrecht.
Inhaftierte aber auch geistig behinderte Menschen haben das Wahlrecht wie jeder andere Bürger in diesem Land. Niemand wird ausgeschlossen.
Knastinsassen haben kein Wahlrecht
Vollkommen falsch. Auch gibt es keinen Zwang, dass Strafgefangene eine bestimmte Partei wählen müssen.
Gefängnisinsassen sind bei Bundestagswahlen wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) erfüllen und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei Europawahlen sind sie wahlberechtigt, wenn sie die Voraussetzungen des § 6 Europawahlgesetz (EuWG) erfüllen und nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wird in der Gefängnisanstalt kein Sonderwahlbezirk gebildet, so können sie per Briefwahl wählen.
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/g/gefaengnisinsassen.html
Ja, alle dürfen wählen. Der § 13 BWG wurde in Deutschland noch nie angewandt.
Meiner Kenntnis nach Nein.
Das Wahlrecht bleibt erhalten, auch bei Haftstrafe.
Wie Häftlinge wählen, kann man nur spekulieren. Schließlich gibt es das Wahlgeheimnis.
Ich vermute sogar, dass sie die AFD lieber wählen als die SPD oder die Grünen. Warum, fragst du?
Sie sitzen ja auch nur ihre Strafe ab und werden nicht behandelt wie Unmenschen. Denn auch sie haben Angst, wie etwa besorgte und nicht straffällig gewordene Bürger draußen.