Dürfen Cousine und Cousin in Deutschland zusammen sein?

4 Antworten

Deutsches Eherecht→ Hauptartikel: Eheverbot: Deutsche Vorschriften

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt Ehen zwischen Cousins und Cousinen aller Verwandtschaftsgrade – verboten sind nur Ehen zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil→Kind, Großelternteil→Enkelkind) und zwischen Geschwistern. 

Der § 1307 Verwandtschaft legt fest: „Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist“ (Adoption).

 Der § 1589 Verwandtschaft erklärt die Linie: „Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“HeiratspraxisEine Ehe, die entgegen dem Verbot geschlossen wurde, ist zwar wirksam, aber anfechtbar (§ 1314 Aufhebungsgründe).


Katholisches Eherecht→ Hauptartikel: Eherecht der katholischen Kirche: EhehindernisseFür nahe Blutsverwandte bis zu Cousins und Cousinen 1. Grades ist Eheschließung von der katholischen Kirche verboten (1091 Codex Iuris Canonici). 

Für bestimmte Verwandtschaftsgrade von Cousin–Cousine kann das Verbot durch eine Sondergenehmigung der Kirche aufgehoben werden (siehe Ehehindernis im kanonischen Recht). Bis 1917 verbot die katholische Kirche Ehen bis einschließlich Cousins und Cousinen im 3. Grad.

Also: Ja sie dürfen laut Gesetz

----> Quelle Wikipedia

Die sind ja über verschiedene Ecken "verwandt".

Also eigentlich gar nicht.

Raylobeen  08.02.2016, 20:29

Ergo es ist erlaubt

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Cousine und Cousin dürfen zusammen sein. Sie dürfen sogar heiraten, da sie nur seitenverwandt sind und nicht in direkter Linie.

Wenn Kinder aus so einer Verbindung kommen, ist die Rate einer möglichen Behinderung der Kinder etwas höher, als bei nicht verwandten Paaren.