Dürfen Bürger nun ohne Anlass von der Polizei kontrolliert werden?
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
7 Antworten

Es gibt doch einen Anlass. Es bräuchte auch keine "strategische Fahndung", daher ist die Kritik völlig sinnlos.
Meistens sind Orte, an denen vermehrt Straftaten passieren, sowieso als kriminalitätsbelasteter Ort eingestuft. Dort ist eine Identitätsfeststellung sowie eine Durchsuchung an deutlich niedrigere Voraussetzungen geknüpft.
Selbst wenn es nicht so eingestuft ist, kann der jeweilige Beamte, sofern ihm aus eigener polizeilicher Erfahrung bekannt ist, dass es dort oft zu Straftaten kommt, solche oben genannten Identitätsfeststellungen/Durchsuchungen durchführen. So ist das bei der Bundespolizei und es wird genauso bei der Landespolizei NRW sein. Die Polizeigesetze unterscheiden sich nicht so sehr voneinander.
Oder meinst du die Polizei kontrolliert aufgrund der "strategischen Fahndung" jetzt alle Mütter mit Kind die gerade vom Bäcker kommen, weil sie es dürfen? Bestimmt nicht.

Wieso nun? Das geht je nach Kontrollörtlichkeit schon seit Jahrzehnten.
Und es geht praktisch schon seit eh und je und überall. Alles was es dazu braucht ist einen Schutzmann, der zu der Ansicht gelangt..... "also ich weiß nicht, irgendwo hab ich den doch schon mal gesehen........ ich bin mir da sicher...... ich weiß grad nur nicht..... mhmmm...... vielleicht im Fahndungsblatt....????? ach was solls, schauen wir mal nach, dann kommt ja raus, ob da was vorliegt.
Und nein, dagegen gibts kein Mittel, kein einiges, denn beweise mal, dass der Schutzmann sich dieses Bauchgefühl nur ausgedacht hat, um jemanden zu kontrollieren.....

Hallo,
der Artikel beschreibt ja schon, dass die neuen Kontrollen - zumindest zeitweise - durch ein Gesetz gedeckt sind. Also ja, es ist erlaubt.
Lieben Gruß
clown999

Soweit mir bekannt ist erst einmal nicht. Klagt jemand gegen das neue Polizeigesetz und die Änderungen müssen später zurückgenommen werden...vielleicht. Aber in dem Moment der Kontrolle hatte das Gesetz ja Gültigkeit. Daher eher nicht.

Man klagt doch gegen die polzeiliche Maßnnahme und nicht gleich gegen das Gesetz.
Polizeiliche Gesetze sind nie neu, sondern angestaubt.

Du klagst zwar vielleicht gegen eine polizeiliche Maßnahme, aber wenn diese durch ein gültiges Gesetz gedeckt ist hat die Klage keine Aussicht auf Erfolg.

Das ist falsch, weil ja der Anlass der polizeilichen Maßnahme unangemessen für die Folgen ist.
Meistens ist es aber so, dass die Polizei übergriffig geworden ist

🤣ist dir noch nicht aufgefallen das sie alles dürfen 🤣. Sie dürfen dich klar kontrollieren, sie können auch einfach so mal auf " Verdacht" dein Haus durchsuchen, sie können dich auch einfach mal einsperren und schlagen. Und all das ohne Konsequenzen. Habe ich alles schon mehr oder weniger live mit erleben dürfen. Im Endeffekt können Sie alles tuen. Und du als normaler Bürger kannst rein garnichts tuen. So schaut’s aus.

Auch das geschieht ja nicht mit Willkür, sondern die Polizei hat schon einen Blick für ihre Kandidaten, bei denen dann Waffen und Drogen gefunden werden. Vermutlich werden diese Gestalten sich die nächsten 4 Wochen aus der Innenstadt heraus halten.

Das Dortmunder Landgericht hat einen 34-jährigen verurteilt, weil er mitten in der Dortmunder Innenstadt einen Bekannten mit einem Schuss aus einem Kalaschnikow-Sturmgewehr schwer verletzt hat.
Wann wird man denn zum Kandidaten? Nicht jeder geht doch mit dem Kalaschnikow-Sturmgewehr geschultert durch die Fussgängerzone.

Muss ich deinen Kommentar verstehen, nachdem du die Frage gestellt hast?!

Kannst Du doch. Du kannst die Frage verstehen und Du kannst mein Kommentar verstehen, oder beides.

Pauschal beantwortet, wenn Du nach dem Bauchgefühl des Beamten so aussiehst wie ein schlechter Mensch aus einem noch schlechteren Film, bist Du ein Kontrollkandidat.

Ich sehe gut aus und bin nie kontrolliert worden.

Kann es sein, dass es trotzdem gesetzlos ist?