Dropshipping unter 18?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Kann/Darf man dies rechtlich gesehen unter 18 betreiben?

Auch wenn Du noch nicht 18 bist, kannst Du ein Gewerbe ausüben. Dazu ist allerdings die Erlaubnis Deiner Eltern und die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts notwendig. Das Vormundschaftsgericht wird auf Antrag prüfen, ob Du über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Betrieb eines Gewerbes besitzt und über die nötige Reife verfügst. Denn bedenke: Um ein Gewerbe zu betreiben, mußt Du auch geschäftsfähig sein! Und das bist Du üblicherweise als Jugendlicher nicht. Aber wenn die Prüfung positiv verläuft, dann kann das Vormundschaftsgericht Dir in Bezug auf Deine Gewerbeausübung die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit geben.

Nein, darfst Du nicht. Du musst voll geschäftsfähig, also 18 sein um als Unternehmer agieren zu können.

Du kannst das natürlich rechtlich umgehen, in dem Du einen Erwachsenen hast, der auf dem Papier als "Geschäftsführer" fungiert, allerdings trägt er dann auch das finanzielle Risiko Deines Handelns.

Ach ja: Ganz so einfach ist das mit dem eCommerce auch nicht mehr. Um erfolgreich zu Verkaufen brauchst Du Relevanz und Reichweite. Die kannst Du natürlich über Anzeigen einkaufen, aber das kostet Marge und oder Geld.

Dropping-Prozesse sind übrigens auch nicht so ganz trivial. Du solltest daher wissen was Du tust.