Doppelvornamen in Japan?

2 Antworten

In Japan werden ins gesetzliche Standesregister (= 戸籍 koseki) nur ein Familienname (= 氏 shi) und ein Vorname (= 名 mê) eingetragen.

Die Mitglieder der kaiserlichen Familie lassen sich nicht ins Standesregister, sondern ins Kaiserliche Stammtafelbuch (= 皇統譜 Kôtôfu) nur mit einem Vornamen registrieren.

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