doppelte krankmeldung

3 Antworten

du hast ja die alte bereits vorgelegt. da jetzt etwas neues dazugekommen ist, musst du logischerweise nur die vorlegen, die jetzt noch dazugekommen ist.

gruß

die eine reicht,wenn sie nicht länger geht als die andere.Wenn du den Durchschlag an die Krankenkasse geben musst,dann aber beide abgeben.Du hättest dir ja von der Nottfallambulanz keine mehr geben lassen müssen.

Die Krankenkasse benötigt auf jeden Fall beide Krankmeldungen. Für Deinen Arbeitgeber dürfte die alte reichen, sofern die neue nicht länger gilt als die alte. Informiere Deinen Arbeitgeber jedoch über die "zweite Geschichte", für den Fall dass diese länger dauert als die Erste.

beide AU's sind wichtig. Für den Arbeitgeber macht es grundsätzlich keinen Unterschied, da er eh den Teil bekommt, wo keine Diagnose drauf steht. Er kann aber nachfragen bei der Krankenkasse, welche Zeiträume die gleichen Diagnosen sind und somit auf die 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Denn der AG muss 42 EFZ zahlen bei einer Diagnose. So ist einen weitere Diagnose hinzugekommen und somit nicht anrechenbar. Bedeutet neue Diagnose- neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung von 42 Tagen bevor du in den Krankengeldbezug kommst