DJ-Schein

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

DJ ist keine geschützte erufsbezeichnung. Deshalb darf sich auch jeder Onkel Kaus "DJ Klaus" nennen... Ebenso wenig ist der öffentliche Auftritt eines DJs an irgendwelche formellen Voraussetzungen gebunden. Einen DJ-Schein gibt es nicht. Es gibt einen DJ-Führerschein, der faktisch aber reine Geldmache ist. Das ist ein eintägiger Lehrgang des Deutschen Bundesverbands Discjockey. Darin wird einem lediglich nahe gebracht, was man tun und lassen sollte um das Gehör der Gäste nicht zu schädigen, mehr nicht. Habe noch nie erlebt, dass diesen Nachweis jemand von mir verlangt hätte. Würde mich weigern ihn zu erbringen...

Die Voraussetzungen, die Dein Freund bei einem gewerblichen Event erfüllen muss, sind die folgenden:

  • Gewerbeschein (Kosten circa 30 - 120€)
  • Anmeldung der Veranstaltung bei der Gemeinde oder Stadt (Kosten circa 80 - 100€)
  • Befolgung der Auflagen seitens der Gemeinde oder Stadt (Dauer, Lautstärke, Brandschutzbestimmungen, ggf. Brandwache durch die Feuerwehr, Müllbeseitigung im Umfeld, geschultes Sicherheitspersonal...)
  • Soll es Getränke zu kaufen geben, benötigst Du eine Schankgenehmigung (circa 60€)
  • Anmeldung des Events bei der GEMA (Kosten richten sich nach Größe des Raumes, Gästezahl, Eintrittspreis, Art der Musikdarbietung, 0 - mehrere hundert €)
  • Veranstaltungsversicherung (Haftpflicht)

Ganz so einfach ist das also alles nicht...

War das die hilfreichste Antwort für Dich? Dann zeichne sie als hilfreichste Antwort aus.

Gruß aus Köln,

DJ Til Dawn

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2002 DJ. -> www.plus1dj.de / www.dj-lexikon.info

Öffentlich ohne Anmeldung ( Gewerbe, Ordnungsamt ) wird schwierig. Du machst sofort Steuerhinterziehung,Gema-Hinterziehung, Illegale Veranstaltung und ganz abgesehen von Sicherheitsabnahmen und Pflichtversicherungen muß ein Veranstalter einiges an Know-Hoff mitbringen. Es geht hier nur um Öffentlich+Eintritt, nicht um Geschlossen + Privat.

Einen Schein gibt es nicht, in der DDR gab es mal eine Prüfung zum Schallplattenunterhalter. "DJ Führerschein" ist freiwillig

Gewerbeschein schon eher. Gema mit VR-Ö bei kopierten MP3, sonst zahlt der Veranstalter selbst die Gema Gebühren anhand von Eintritt, Personenzahl oder m².

Da gibt es Meldekarten mit einer Pauschale

Soweit ich weiß brauchst du was wegen Gema (Muss nicht stimmen)