Diensthund wenn Vermieter keine Tiere (Hunde) erlaubt?

10 Antworten

In solchen Dingen ist der beste Weg, auf juristische Auseinandersetzungen zu verzichten. Sicherlich wäre es denkbar, dass du dir einfach den Hund zulest und ihn bei dir hältst und dich auf einen Rechtsstreit mit dem Vermieter einlässt. Die Chancen ständen vielleicht sogar gar nicht schlecht für dich, das weiß ich aber nicht.Sowas hängt stark vom zuständigen Richter ab und dem Stil, wie bei euch in vergleichbaren Fällen entschieden wurde.

Besser ist es auf jeden Fall, das persönliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Hundeverbote werden meist aus  drei Gründen erlassen. 1) Der Vermieter möchte Ärger wegen Hundelärm und/oder Hundedreck verhindern. 2) Der Vermieter sorgt sich um durch einen Hund verursachte eventuelle Schäden. 3) Dem Vermieter ist das eigentlich egal, er hat das aber in den Mietvertrag aufgenommen, weil "alle anderen das auch so machen".

Zu 1) kannst du argumentieren, dass dein gut ausgebildeter Diensthund und du selbst ein hoch professionelles Team seid und mit derlei Belästigungen nicht zu rechnen sei. Zu 2) sagst du ganz ähnlich, dass es nicht um irgendeinen Sonstwas-Hund geht, sondern um einen gut ausgebildeten Diensthund, der nichts kaputtmacht. Und zu 3) kannst du durch guten Eindruck, durch Seriosität und Kompetenz für Abhilfe schaffen.

Deshalb würde ich dir empfehlen, wegen des Hundes ein Gespräch mit dem Vermieter zu vereinbaren. Nimm für das Gespräch Informationsmaterial über den Hund bzw die Hundeausbildung mit, vielleicht erklärt sich auch dein Chef oder ein Hundeführer-Kollege bereit, bei dem Gespräch dabei zu sein und kann des Vermieters Bedenken zerstreuen helfen.

Dein Vermieter hat die Tierhaltung untersagt, ist sein gutes Recht. Der Umstand das es nen Diensthund wäre ändert nichts an der Tatsache das es dennoch ein Tier ist dessen Haltung in der Wohnung verboten ist.

Du kannst den Vermieter dbzgl. nochmal ansprechen mit der Info dass der Hund arbeitstechnisch von nöten ist, wenn er nein sagt bleibt nur ein Umzug oder eine andere Karriere ;)

Dein Vermieter hat die Tierhaltung untersagt, ist sein gutes Recht.

Nein, generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam!

@johnnymcmuff

klar ist  das unwirksam  aber  ein  vermieter , der keinehundhaltung  habenwill, findet einenweg  --auchmit hilfe  seines anwaltes ! soll man sich da auf   streitigkeiten einlassen? wennman hunde halten möchte  ,sucht man sich eine  adequate  wohung  .

Ich meine, dass es vier Jahre her ist, da wurde das Gesetz zur Tierhaltung in Mietwohnungen geändert. Tierhaltung darf nur noch untersagt werden, wenn es dafür Begründungen gibt. Du könntest theoretisch also den Hund holen und gut ist, so lange Nachbarn nicht gestört werden oder Ähnliches. So weit die Theorie. In der Praxis ist es so, dass man natürlich keinen Ärger möchte. Je nach Verhältnis zu deinem Vermieter würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen oder mir eine andere Wohnung suchen...

nein, du irrst dich tygerlylly - auch nach dem BGH urteil muss eine erlaubnis fuer hundehaltung eingeholt werden, bevor(!) man sich einen hund holt. ein "allgemiense hundeverbot" ist ungueltig -aber ein vermieter wird immer diverse greunde-beschadigungen/verunreinigeung/ruhestoerung/allergien gegen hund finden... :(.

@inicio

Dass es da Schlupflöcher gibt weiß ich. 

Anwalt fragen ist bei sowas wohl immer der sicherste Weg...

Mein Chef möchte aber dass ich hierfür meinen eigenen Hund habe Dummerweise hat meine Vermieterin die Tierhaltung in der Mietwohnung untersagt. 

Ein generelles Tierhaltungsverbot ist laut BGH-Urteil unwirksam.

Aber es ist dann trotzdem kein Freibrief. Man muss den Vermieter fragen und der muss die Interessen aller Parteien berücksichtigen und kann Hundehaltung mit entsprechender Begründung untersagen.

Gibt es hier Möglichkeiten ähnlich wie bei Begleithunden (Bilndenhund etc.) oder bleibt nur sich eine neue Wohnung zu suchen ht in der Hunde erlaubt sind?

Du solltest Dir eine neue Wohnung suchen wo Hundehaltung erlaubt ist.

Wie es mit einem Hund in der Ausbildung ist, kann ich dir nicht genau sagen.

Mein Schwager ist mitsamt seinem Diensthund (Zoll) umgezogen, und der Hund wurde als "Arbeitsgerät" akzeptiert. Obwohl keine Hundehaltung erlaubt war. Nun war das Tier bereits ausgebildet. In deinem Fall würde ich mich noch mal genauer mit dem Vermieter in Verbindung setzten. Bei reinen Arbeitshunden gelten ja auch andere Regeln in Bezug auf Steuer und Versicherung.