DHL Packet an Nachbarn geliefert - kein Nachbar mit selbem Namen im Haus - Wer haftet?
hallo, anhand der sendungsverfolgung von dhl kann ich erkennen, dass 2 packete vom selben shop an meinen angeblichen nachbarn mr. x gesendet wurden. doch es wohnt kein mr. x in meinem mehrfamilienhaus.
habe jetzt überall in meinem haus geklingelt, aber keine packete und auch kein mr. x auffindbar. und das beste: nichtmal eine benachrichtigungskarte...
habe mit dhl telefoniert, die meinten die geben meine rufnummer an die zustellbasis und der betreffende fahrer muss mir dann auskunft geben.
jetzt frage ich mich: was passiert, wenn er es nicht mehr weiß oder die packete einfach nicht auffindbar sind? habe bei einem onlineshop bestellt, also kein privatversand.
danke und gruß
2 Antworten
DHL haftet, zumal es nicht erlaubt ist, Pakete einfach beim Nachbar abzugeben ohne Benachrichtigungskarte. Dir kann das ganze eh egal sein, da der Versender des Shops sich darum kümmern muß. Du kannst eh nichts machen. Der Absender haftet solange bis das Paket heil bei dir angekommen ist und muß für den Schaden aufkommen, sellbst wenn es nur ein nicht versichertes Päckchen war
Mismid deine Aussage ist nicht korrekt.
Bei Verkäufen über eine Internetplattform (ebay, amazon, hood usw.) ist das so, dass hier meistens ein sogenannter Versendungsverkauf vorliegt, und das Risiko dann im Allgemeinen vom Verkäufer an den Käufer übergeht , wenn die Sache an eine "zur Versendung bestimmte" Person (darunter sind z.B. Versanddienstleister wie DHL, Hermes, DPD und Andere, aber auch Spediteure und Frachtführer oder andere natürliche oder juristische Personen zu verstehen, die den Versand durchführen) übergeben wird. Das kann aber auch ein vom Käufer mit der Abholung Beauftragter, z.B. ein Freund, ein Kollege usw. sein. Eigentlich verständlich, denn nach Übergabe an den "Transporteur" hat der Verkäufer die Sache ja nicht mehr in seiner Obhut und ist somit nicht mehr in der Lage, einen möglichen Schaden abzuwehren, das kann jetzt nur der Transporteur und der hat mit dem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer ja nichts zu tun, sondern mit dem besteht ein eigenständiger, davon unabhängiger Vertrag (Dienstleistungsvertrag) mit dem Versender (Verkäufer). In Deutschland ist das gesetzlich durch § 447 BGB geregelt.
Danke für deine Antwort. War ein versichertes Packet. Das Ding an der Sache ist, dass ich die Ware sehr gerne hätte, da es nur kurzzeitige Angebote waren. Kann man da irgendwas verlangen? Wäre echt enttäuschend... Versuche deswegen auch das Packet auf eigene Faust ausfindig zu machen. Vielleicht meldet sich ja morgen der Fahrer. Gruß
Du haftest weil du unter schreiben hast. deswegen würde ich auch nie von wem was annehmen denn ich nicht kenne. aber mach dir keine sorgen solange es bei dir ist. und wenn keiner in 2 Wochen zu dir gekommen ist um das ab zu holen einfach anrufen die sollen das wieder abholen...
was redest du? Hast du die Frage gelesen? abgesehen davon ist das so oder so unlogisch was du schreibst
ich bin nicht der nachbar sondern der empfänger. der nachbar ist nicht auffindbar. frage ganz lesen wäre nicht schlecht.
wenn der Bote vernünftig mit denn Scanner um gegangen ist und beim Nachbarn ein gibst. ein wo man die anschrift ein geben kann dann haftet er bei Verlust !!!!!!! ist aber das machen die wenigsten !!! weil es bei denn auch um zeit geht
würde nur für Nachbar an nehmen die ich kenne. sonst kann es nach hinten los gehen