Deutschland geschieden in Italien noch nicht

4 Antworten

Du solltest dich zunächst bei deinem Konsulat erkundigen, welche Unterlagen du genau benötigst. U.a. benötigst du noch unbedingt eine EU-Bescheinigung, wenn die Scheidung nach dem 01.03.2001 erfolgt ist, die dir das zuständige Familiengericht, bei dem die Scheidung stattfand, ausstellt. Diese musst du mit dem Scheidungsurteil bei der zuständigen italienischen Behörde vorlegen.

Mit einer Übersetzung allein ist es nicht getan.

Wenn du es nicht tust, gilst di in Italien weiterhin als verheiratet. - Das mag kurzfristig Steuervorteile bedeuten, kann aber doch nicht in deinem Sinne sein! Solltest du bereits eine neue Beziehung haben, und irgendwann wieder heiraten wollen ginge das wg Bigamismus nicht.

Wie latricolore schon schreibt, wo ist das Problem, diese Papiere übersetzen und beglaubigen zu lassen? Die paar Euro Gebühren? An solchen Stellen sollte man nie sparen, sondern für klare Verhältnisse sorgen!

Nun, ich schätze, dann läufst du in Italien weiterhin als verheiratet.
Du solltest dich mal über die entsprechenden Gesetze informieren, inwieweit das für dich nachteilig sein könnte.
Und wo ist das Problem, diese Papiere übersetzen und beglaubigen zu lassen?

Hallo, mein Verlobter ist in Deutschland rechtskräftig geschieden, seit Jahren schon. Jetzt wollen wir heiraten. Er braucht jetzt ein Ehefähigkeitszeugnis und gilt aber in Italienwohl noch als verheiratet. Was müssen wir tun damit das Zeugnis ausgestellt wird und wir im Juni heiraten können?