Deutsch, wenn eine Abkürzung am Satzende ist (z.B. "i.d.R.), schreibt man dann ein Punkt für die Abkürzung und ein für Satzende, oder absolut einen?
.... i.d.R..
oder
... i.d.R.
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Der Satzpunkt würde entfallen
Schreib mal ein Beispiel, denn ich kann mir keinen Satz vorstellen, der mit i.d.R. endet.
Alternative: schreib i.d.R. aus "in der Regel"
Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Fassung des amtlichen Regelwerks 2004 mit den Nachträgen aus dem Bericht 2010:
§ 103. Am Ende eines Ganzsatzes setzt man nach Abkürzungen nur einen Punkt
Sein Vater ist Regierungsrat a. D.
Aber: Ist sein Vater Regierungsrat a. D.?
http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/download/regeln2006.pdf
Es gibt nur einen Punkt am Satzende.
http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/abkuerzungen#K6
Nur ein Punkt.