Demenz - Enkelkind aufpassen?

12 Antworten

Hallo Hunzerx!

Zunächst ist wichtig, dass ihr, also beide Elternteile in Bezug auf die Einschätzung der Großeltern und gegebenenfalls ob und wie ihr sie unterstützen solltet, Einigkeit erzielt. Ihr solltet danach zusammen entscheiden, wie ihr mit den Wünschen, das Enkelkind zu sehen und Kontakt mit ihm zu haben, umgehen wollt.

Sucht euch auch Hilfe bei den Ärztinnen und Ärzten (Hausarzt; Neurologinnen) und Beratungsstellen in Bezug auf die Erkrankungen der Großeltern. Beratet euch mit den anderen Kindern der Großeltern, wenn es sie gibt.

Dann kann die Frage des Umgangs im passenden Rahmen in Angriff genommen werden.

Alles Gute!

gufrastella

Großeltern haben zwar grundsätzlich ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umgang mit ihren Enkeln.

Doch der § 1685 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt: „Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieses dem Wohl des Kindes dient.“

Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass Kinder durch regelmäßigen Kontakt Bindungen zu wichtigen Bezugspersonen herstellen und aufrechterhalten können.

Allerdings gibt es eben die wichtige Einschränkung, dass dieses Umgangsrecht nur gilt, solange es dem Kindeswohl dient. 

Das sehe ich bei der von dir geschilderten Situation nicht - eher wird das Kindeswohl gefährdet.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Es ist ganz klar verboten, nicht zurechnungsfähigen Personen Kinder anzuvertrauen.

Das Besuchsrecht können nur Grosseltern erfolgreich einklagen, die nachweislich dem Kindeswohl dienen.

Will heissen, die Grosseltern und die Kinder müssen eine enge Beziehung haben. Was die Grosseltern nachweisen können müssen.

In eurem Fall währe das Kind den Grosseltern allein zu überlassen, strafbar für euch Eltern.

Klar es gibt diesen Paragraf bei denen sie ja einklagen dürfen unser Kind zu sehen. Aber in so einem Fall wo beide psychisch instabil sind?

Da wird jedes Gericht die Notbremse ziehen.

Kindeswohl geht vor Umgangsrecht.

Besuch die ab und an mit dem Zwerg und alle sind zufrieden.

Ich sehe keine ernsthaften Chancen für die Großeltern, unter dem Umständen eine Recht auf unbeaufsichtigten Umgang einzuklagen.

Allerdings wäre es schön, wenn ihr es schafft, die Großeltern etwas häufiger zu besuchen - damit wäre dem Umgangsanspruch der Großeltern ggf. auch aus rechtlicher Sicht Genüge getan.