Darf man ohne Nutzungsänderung eine Kneipe mieten/vermieten und diese dann nicht als Kneipe, sondern als Wohnraum nutzen?
Ich vermiete seit Jahren einen vom Bauamt genehmigten und konzessionierten Gastro-Betrieb (mal Kneipe, mal Cafe) in einem Wohngebiet in einem Wohnhaus mit 4 Wohnungen und eben der Gastro im EG. Nun finde ich aktuell keinen Gastro-Wirt/Pächter mehr. Kann ich den Laden ohne großen Umbau einfach jemandem zum Wohnen vermieten. Der Interessent würde sich innen alles selbst renovieren und als Wohnung herrichten. Oder muss man da eine offizielle Nutzungsänderung beantragen? Fenster, Heizung, Sanitär ist alles auf dem neusten Stand (frisch saniert) Also aus Gastro wird Wohnung? Danke für Eure Antworten.
2 Antworten
Du musst eine Nutzungsänderung machen weil du ja etwas ganz anderes damit machen willst wie das wofür es genehmigt ist.
Das ist dein Risiko....
Die Gesetzeslage gibt das aber so vor. Wenn die dich erwischen ohne Genehmigung, dann darfst du Rückbauen und zusätzlich Strafe zahlen.
Da der Wohnraum aber in vielen Gebieten knapp ist, wird einer Genehmigung (nach Bauordnung) vermutnichts im Wege stehen.
Ohne Nutzungsänderung (und deren Genehmigung) nicht.
Problem einer Nutzungsänderung ist ja:
a) kostet Geld
b) ein evtl. Umbau gemäß neusten Wohnbau-(Energie-bla-bla-)Vorschriften ist unrentabel
c) ich würde wahrscheinlich nie mehr eine Nutzungsänderung in die umgekehrte Richtung genehmigt bekommen, weil dort heute nur noch reines Wohngebiet ist.