Dauerauftrag bei einem Nachlassfall (Miete)?

5 Antworten

Also das Mietverhältnis muss von den Erben gekündigt werden. Dies kann außerordentlich erfolgen. Hierfür gibt es aber eine Frist, soweit ich weis.

Der Bank muss von den Erben mitgeteilt werden, das der Dauerauftrag einzustellen ist, mit Ablauf des Mietvertrages.

Bei dem Vertrag mit dem Fitness Studio bitte in die AGB schauen. Ich glaube,das dieser Vertrag mit dem Monat des Todestages beendigt ist, bin mir aber nicht sicher. Die zuviel überwiesenen Beträge nach Mitteilung durch die Erben sollten dann zurück überwiesen werden.

Ist viel Arbeit.

solange die erben nicht die vollmacht über das Konto haben werden daueraufträge weiter ausgeführt.

auch das fitnesstudio wird bedient bis es von den erben gekündigt wird

Zunächst einmal sind auch bei einem Todesfall sämtliche Kündigungsfristen einzuhalten.

Das heißt, dass die Erben alle Verträge durchsehen und kündigen müssen. Die entsprechenden Daueraufträge können dann auch nur von den Erben gelöscht werden, sofern sie auch eine Kontovollmacht haben. Das eine bedingt nämlich nicht zwingend das andere mit.

Bei uns werden die Aufträge und Lastschriften ausgeführt, denn Geld ist ja auf dem Konto und wenn auf Nachlass gestellt wurde, waren ja die Erben schon da und ordnen alles.

Mit dem Todestag wird das Konto des Verstorbenen "eingefroren" und erst wieder "aufgetaut", wenn ein Testament oder ein Erbschein vorgelegt wird.

Verfügungen und Lastschriften werden nicht bearbeitet bzw. gehen zurück.

Da kann aber etwas nicht stimmen. Auch das noch eingehende Geld wird nicht zurückgewiesen, so meine Erlebnisse.

So einfach ist das Ganze doch nicht. Angenommen der Verstorbene hat zu Lebzeiten einen Scheck ausgestellt. Dieser wird dann nach dem Tod eingelöst und der Scheckeinreicher erhält dann ja auch sein Geld, oder?