Darlehen bei AlG 2 wegen Notlage?
Hallo zusammen,
vorweg einmal, bitte keine Kommentare wie selber Schuld, unnötig oder ähnliches.
Nun zu meiner Situation:
Ich habe letztes Jahr das abbezahlte Eigentumshaus von meiner Mutter übertragen bekommen. Kurz darauf musste ich mich krankheitsbedingt aus dem Handwerk zurückziehen und wurde arbeitslos. Mittlerweile, durch noch fehlende Wiedereingliederung in einen theoretischen Arbeitsbereich/ -markt, sitze ich nur mit nem Minijob in AlG 2. Kürzlich ging meine Gastherme kaputt, sprich keine Heizung und warm Wasser. Da bei "Hartz 4" die Kosten für Unterkunft und Heizung ja mit drin sind, bzw. das Jobcenter eig. zur "Beheizung" verpflichtet ist (oder nicht?!), müsste es doch möglich sein dort ein Darlehen oder ähnliches zu bekommen.
Bei Banken hörte ich, schon verständlich, immer trotz Eigentum, "Kein Einkommen, kein Kredit!" und ein Versicherungsfall ist es leider auch nicht.
Gastherme: Reparatur praktisch nicht möglich/ in höchstem Maße unwirtschaftlich
Neueinbau eines vergleichbaren Gerätes insgesamt mit Abnahme vom Schornsteinfeger zwischen 6.500€ und 7.500€.
Was die Kosten betrifft... Habe mich bei ortsansässigen Unternehmen und auch im Internet schlau gemacht. Will man keinen Hans Wurst aus Timbuktu, pendeln sich die Agebote in dem Bereich ein. (Eine Reparatur wäre nur ca. 1.000€ günstiger.)
Habe aktuell 1.500€ in Hinterhand. Halt für Notfälle nur diesmal leider nicht genug..
Die Ämter wollen natürlich Geld sparen und geben ungern Kostenzusagen und teilweise wird auch, ohne spezifische Anfrage mit Paragraphen und so, wenig Auskunft gegeben. Habe gefragt und natürlich: "Ähh, ne geht nicht!" wenn ihr versteht. (Spiegelt meine Erfahrung wieder.)
Also direkt gefragt:
- Habt ihr vllt. ähnliche Erfahrungen gemacht?
- Gibt es eine Zahl-/ Finanzierungspflicht für ein Darlehen oder so vom Jobcenter?
- Und wenn ja, ganz wichtig, wie gehe ich dann vor? (Gesetz/ Paragraph/ zuständige Behörde, etc.?)
- Gibt es sonst alternative Möglichkeiten? Die Zinsen werden höher sein als bei der Sparkasse, Postbank, etc. das ist klar, aber solang es keine 120% sind oder Moskau Inkasso wäre das ja auch noch "ok".
- Wie sieht es bspw. mit my Kredit aus? http://www.my-kredit.com/kredite/hartz-4/
Will nicht unbedingt was geschenkt haben, doch es dürfte nachvollziehbar sein.
Ähnliche Fragen hier haben mich bislang nicht wirklich weiter gebracht, also habt vielen Dank fürs geduldige lesen und im voraus für Hilfe und Rat.
Gruß J1gsaw
6 Antworten
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 23.11.2010 , - L 1 AS 426/10 -
Kosten für die Erneuerung einer Heizungsanlage sind nach § 22 Abs. 1 SGB II vom zuständigem Leistungsträger nach dem SGB II als Erhaltungsaufwand zu übernehmen , soweit die Kosten für das selbstgenutzte Hausgrundstück in ihrer Gesamtheit angemessen sind.
Es geht um die Angemessenheit der Kosten, nicht um das Alter des Hauses.
Hast du ein Gutachten, das belegt, dass die bestehende Anlage Schrott ist?
Achso. Ja, insofern als dass die Reparatur wie gesagt in höchstem Maße unwirtschaftlich wäre. Angebot liegt vor. Im Grunde trifft Schrott da ja schon zu.
Naja. Dann gehe mit den Unterlagen und dem Urteil bzw. angegebenen Paragrafen aufs Amt und stelle deinen Antrag.
Ja, werd das nochmal machen, jetzt wo rechtl. Grundlagen "bieten" kann. Bin zuvor durch die ganzen Zusammenhänge der SGB´s und so nicht durchgestiegen.
Hallo!
Zunächst mal die Rechtsgrundlage : Paragraph 22 abs. 2 SGB II.
Darin steht zusammengefasst, dass die Reparatur bezahlt werden muss sofern die Kosten angemessen sind. Sollten die Kosten die Angemessenheit übersteigen, so werden nur die angemessenen Kosten als Zuschuss übernommen und der Rest als Darlehen. Und zwar zinslos.
Also unbedingt beantragen bevor du im Winter richtig frieren musst. Am besten du besorgst dir drei Kostenvoranschläge für Reparatur und Neuanschaffung.
Zitat (Gesetz): Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll.
Auch dir danke.
Was angemessen für´s Haus betrifft siehe Komm. bei Nashota
Was die Kosten für die Therme betrifft, weißt du ob es da ne Art Satz oder Richtlinie gibt oder ist das eine Fall Entscheidung?
Generell entnehme ich dem aber, dass Geld zusteht, Darlehen und/ oder Übernahme?!
Es gibt keinen bestimmten Satz. Immer Einzelfallentscheidung.
Zur Angemessenheit: es werden dazu sämtliche unterkunftskosten für ein Jahr zusammen gerechnet. Also alle deine Nebenabgaben, Versorger, Schornsteinfeger etc. Dem gegenüber gestellt werden die örtlichen angemessenen Kosten auf ein Jahr hoch gerechnet. Und wenn da noch Luft ist (wovon ich ausgehe wenn das Haus abbezahlt ist) würde ich sagen sieht's ganz gut aus dass du die Kosten anerkannt bekommst
Also gehe ich dann mit Kostenvoranschlägen Reparatur/ Neueinbau und der rechtl. Sachlage zum Jobcenter und stelle dort den Antrag dafür mit Verweis auf die §§12 und 22?!.
Ganz genau. Das beantragst du als zusätzlichen Bedarf nach 22 Abs.2
Viel Glück dass das nicht zu lange dauert. Sollten die das ablehnen, ruhig in Widerspruch gehen
Danke euch 2 (Dinsche 1 und Nashota), ihr habt mir soweit schonmal echt gut weiter geholfen! Werd die Sache mal angehen und dann mal sehen.
Die Reparatur lohnt sich also nicht? was ist es denn für ein Gerät und wie alt ist die Kiste denn? Was ist denn drann kaputt? Im Zweifel fragst du mal im Haustechnikdialog, im Forum nach was die Fachleute dazu sagen.
Hi zorngockel,
habe 2 Bilder als Antworten hochgeladen, ging nicht als Kommentar.
Defekt sind Speicher, Gebläse und wahrscheinlich auch die Pumpe und wenn es ganz schlimm käme noch ein "Kleinteil" Gebläse bedingt. Neukauf und -einbau war März 2005, also 11 1/2 Jahre. Eig nicht so viel für ne Gastherme.
Das ist ein Junkers Gasbrennwertkessel, weitere Daten sind dem Typschild entnehmbar.
Wenn der Speicher undicht, also durch korrodiert ist, ist das natürlich der größte Posten. Gebläse u. Pumpe sind für 800€ locker reparierbar. Aber selbst der Speicher lässt sich erneuern, und dann kommen immer noch keine 6000€ zusammen. Versuch mal einen Handwerker zu kriegen der das Ding noch repariert und sich auf Ratenzahlung einlässt. Ich hab das schon mehrfach gemacht, wenn ich einen Kunden habe der etwas Klamm ist.
Bin gerade durch deine 6000€ drüber gestolpert, hatte das iwie mit mit nem Angebot für den Neueinbau über die Summe von meinem Stamminstallateur verwechselt.
Die Reparatur läge bei ihm mit allem drum und dran etwa bei 2500€ - 2800€ je nach Aufwand und evtl. weiteren defekten Teilen. Und bei den "größeren" Firmen hier in der Umgebung werd ich wohl jeweils mit etwa der Hälfte des Neueinbaus rechnen können. Sry wegen der Verwechslung.
Klingt zwar gleich nicht mehr ganz so doll, aber meines erachtens nach (als Laie), aber auch eines Bekannten (Meister im Ruhestand deswegen leider keine Lizenz mehr für Gas), unwirtschaftlich. Jetzt war der Schaden in 3 Jahren nochmal 1000€, in 2 weiteren wieder 1300€,... weißt was ich mein.
machs doch mit einer bank ein Kredit übern Grundschuldbrief die 7.000 € ist auch viel 1.500 € haste schon leider deine Rücklagen oder frage beim amt nach
Bei Banken hörte ich, schon verständlich, immer trotz Eigentum, "Kein Einkommen, kein Kredit!"
Und einer Hypothek und dergleichen sieht´s ähnlich aus oder zu miesen Bedingungen.
Ja war heute nochmal da, sie meinte es sieht wohl garnicht schlecht aus mit der Genehmigung. Jetzt brauch ich noch 2 weitere Angebote von Installateuren (insgesamt wollen sie 3) und dann "entscheidet" das der Chef.
also warte mal ab in ungefähr 1-2 Wochen kriegste bescheiid vom Amt
Auf Anfrage von "zorngickel" ein paar Bilder als Anhang.
Generell schonmal danke.
Zum "angemessen"
Die Regel mit den 6 Monaten Zeit vom Amt, dass man eine angemessene Wohnung beziehen muss, zählt bei mir nicht. Weil das Amt an´s Haus aufgrund Bj. 50 und altersvorsorglichen Gründen nicht ran darf, entfällt der Paragraph das weis ich schon.