Darf Vermieter eine versehentlich gezahlte Monatsmiete nachträglich als Kaution einbehalten?

11 Antworten

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Er will nun auf meine Kosten zb die Blumenerde tauschen (500 Euro) weil diese durch falsche Pflege kaputt wäre und er hätte Kratzspuren im Parkett und Einbrennspuren auf der Herdplatte gefunden.

 

Wurden diese Mängel auf einem Abnahmeprotokoll festgehalten? Der Vermieter kann nach erfolgter Abnahme nicht irgend welche weiteren Mängel in Rechnung stellen.

Hast Du ein sauberes Abnahmeprotokoll, dann ist das auch bindend.

Selbst wenn nicht: Der Vermieter muss dem Mieter erst einmal die Möglichkeit geben, die Mängel selbst zu beseitigen. Er kann nicht einfach Verrechnungen mit der Kaution vornehmen.

Bei der Mietzahlung wäre hier auch der Verwendungszweck ausschlaggebend. Wurde die Zahlung eindeutig als Mietzahlung bezeichnet, dann kann der Vermieter die Zahlung nicht zweckentfremden und für irgendwelche hanebüchenen Forderungen verwenden.

Ich würde ihn auffordern, das Geld unverzüglich auszuzahlen. Notfalls einen Anwalt einschalten.

Die fälschliche Überweisung dürfte nach § 812 BGB Herausgabeanspruch zu regeln sein.

Wenn ein Übergabeprotokoll besteht, dann hast du auch keine weitere Verpflichtungen. Besteht keins, dann muss dir das Recht gewährt sein, die Mängel selber zu beheben.

Mängel sind nur relevant, die bei der Übergabe der Wohnung bestätigt wurden. Der Vermieter hat das Recht, im Falle von verdeckten Mängeln die Kaution noch bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses einzubehalten.

Diese verdeckten Mängel muss er aber eindeutig nachweisen. Wenn er dir die Kaution schon ausgezahlt hat, kann er nicht eine versehentlich geleistete Zahlung einfach einbehalten.

Leider haben einige Vermieter ein merkwürdiges Verhältnis zu Recht und ihrem Besitz, daher macht es wirklich Sinn einen Anwalt zu konsultieren und ihn zu beauftragen.

Wenn diese angeblichen Mängel bi der Rückgabe der Wohnung nicht als solche protokolliert wurden, können sie nicht nachträglich beanstandet werden. Außerdem sind Abnutzung oder allgemeine Verschlechterung der Mietsache bei ihrem vertragsgemäßen Gebrauch mit der Miete abgegolten. Das trifft für die Kratzer auf dem Parkett und Einbrennspuren zu. Wie Blumenerde (wo??) durch falsche Pflege kaputt gehen kann, erschließt sich mir nicht.

Die Kaution wurde bei Mietbeginn konkret vereinbart. Sie kann nicht nachträglich erhöht werden.

Du hast deshalb Anspruch auf Herausgabe der überzahlten Monatsmiete gemäß § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung.

Fordere  dazu den Vermieter per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung (bis 15. August) auf und kündige für den Fall der Verfristung Rechtsmittel an.

Seine Schadenersatzansprüche muss er anderweitig versuchen durchzusetzen. Das wäre aus meiner Sicht allerdings nicht erfolgversprechend.

Weise die Ansprüche zurück.

Mit der Rückgabe der Kaution hat (nach geltendem Recht) der Vermieter bestätigt, dass er keine Schadenersatzansprüche hat. Der Zurückbehalt dient lediglich der Befriedigung einer evtl. Nachforderung aus der noch offenen Betriebskostenabrechnung (insofern überhaupt mit einer solchen zu rechnen wäre).

Normalerweise macht man bei Auszug gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll. Da werden mögliche Mängel eingetragen, die es gilt noch zu beheben, sofern der Mieter dafür verantwortlich ist. Dass er die Miete einfach einbehält kommt mir komisch vor. Letztendlich muss man dem Mieter die Möglichkeit geben durch eigene Initiative Mängel zu beheben, es sei denn etwas anderes ist vereinbart. Außerdem hat er ja schon einen Teil der Kaution einbehalten. Ich würde ihn nochmals schriftlich auffordern, Dir die versehentlich gezahlte Miete zurück zu überweisen. Setze eine Frist von einer Woche - ansonsten würdest Du Dir anwaltlichen Beistand einholen und rechtliche Schritte einleiten.