Darf mir die Polizei in die Tiefgarage, welche nur für Bewohner mit Schlüssel zugänglich ist,folgen und in dieser Tiefgarage eine Routinekontrolle durchführen?

4 Antworten

natürlich darf die Polizei das. sie hatten bestimmt ein verdacht.

Sie hatten keinen Verdacht, bei uns nennen sie das Routinekontrollen am Sonntag Nachmittag um die Bürger zu ärgern. Das sie einen einfach rausnehmen und kontrollieren ist nichts neues, aber das sie einem in die Tiefgarage folgen welche nicht öffentlich zugänglich ist, verwunderte mich stark.

@Staatsopfer

ob sie einen Verdacht haben müssen Polizisten dir nicht sagen

Die Tiefgarage ist kein Teil der Wohnung und somit auch nicht Grundgesetzlich wie die Wohnung unverletzbar. Also ja.

eher ungewöhnlich aber bei begründeten Verdacht warum nicht ?

Habe mich einfach gefragt ob sie befugt sind ohne Grund in eine private Tiefgarage zu fahren.

Die müssen einen Verdacht haben denn ohne Grund machen die so etwas nicht. Und ohne aussagekräftigen Verdacht bzw. Durchsuchungsbefehl ist es sinnlos für die Polizisten. An sich dürfen sie es da es keine Gefahren von Freiheitsverletzung (z.B. Privatsphäre) gibt.

Ist bei uns in der Schweiz leider gang und gäbe das sie Blaumützen grundlose Kontrollen starten. Wollte aber nur Wissen, ob die einfach in eine Tiefgarage in Privatbesitz hineinfahren dürfen und die Kontrolle durchziehen dürfen.

@Staatsopfer

Hierbei kann ich dir nicht weiterhelfen da ich dass Rechtssystem der Schweiz nicht kenne.... nur das von Deutschland ist mir einigermaßen vertraut

Gefahr für Freiheitsverletzung, z.B. Privatsphäre....wtf? Das sind jetzt 2-3 Dinge....

@AssassineConno2

Die Privatsphäre ist eine von vielen Freiheiten des Menschen denn zum Beispiel würden in diesem Fall die Polizisten ohne Grund seine Wohnung durchsuchen könnten diese etwas über seine Privatsphäre  erfahren und dies könnte damit auch die Freiheit dieses Menschen verletzen da ohne aussagekräftigen Hintergrund seine Privatsphäre verletzt wurde.

Hahaha