Darf mich meine Lehrerin aufgrund falsch gemachter Hausaufgaben nachsitzen lassen?

4 Antworten

Nein!

Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden.

Wegen Rechtschreibfehlern ist es niemals gerechtfertigt.

Wieso nicht? Schüler dürfen keine schlampigen Hausaufgaben machen. Tun sie es doch, kann der Lehrer Erziehungsmaßnahmen in Form von Nachsitzen verlangen.

@Mignon5

3 Fehler in einem Text in Deutsch ist für dich "schlampig"? Und ab 5 Fehlern gibts deiner Meinung nach den Schulverweis?

Das ist absolut irrsinnig. Es gilt Verhältnismäßigkeit! Pädagogische Maßnahmen dienen dazu, einen Lerneffekt zu erzielen und nicht um Schüler sinnlos zu bestrafen, das ist unzulässig.

Sogar Lehrer müssen sich an Gesetze und Verordnungen halten.

Ich persönlich finde das überzogen und würde mich, je nach länge der Hausaufgabe, aber schon mal auf Nachsitzen einstellen.

Deswegen mit einem Lehrer ärger zu riskieren wäre mir zu blöd gewesen. Sollte sie das dann wirklich verlangen, würde ich zwar auch erst mal diskutieren, aber nicht ewig mit irgendwelchen haarsträubenden Auslegungen des Schulrechts dagegen vorgehen. Sonst leidet meist leider danach "zufällig" die mündliche Note. 

Je nach dem was sie während dem Nachsitzen tollen machen möchte, würde es meine Rechtschreibung eh nicht verbessern. Und wenn ich den Text 5 mal schreibe, sie würde immer andere Fehler finden.

Ja, manche machen viele Fehler, weil sie es nur schnell hinschmieren, aber manche können es auch einfach nicht besser.

Konzentriere dich bei der Hausaufgabe, gebe dir mühe und lese es später noch mal durch. Dann kannst du wenigstens ehrlich sagen, dein möglichstes getan zu haben.

Ob es klug wäre, sich mit dem Lehrer anzulegen, ist durchaus eine andere aber dennoch wichtige Frage.

Allein von den rechtlichen Möglichkeiten her muss man allerdings sagen, dass es unmöglich ist, diese Ordnungsmaßnahme so zu rechtfertigen dass es im Einklang mit dem Gesetz und diversen Verordnungen wäre

Als Paragraphenreiter muss ich NEIN sagen.

Erstens müssen bei der sogenannten "Nacharbeit unter Aufsicht" teilweise die Eltern vorher über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden, abhängig vom Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes, in dem du dich befindest (ist sicherlich nahezu überall so, aber ich durchforste jetzt nicht mehrer Schulgesetzbücher)

Was heißt denn "wir"? Kollektivstrafen sind soweit ich weiß auch nicht zulässig. Oder nur in Spezialfällen, aber das ist ganz sicher keiner davon.

In meiner laienhaften Einschätzung ist diese pädagogische Disziplinarmaßnahme nur in ungenügendem Maße dazu geeignet, die Schüler ihr "Fehlverhalten" erkennen zu lassen und darüber hinaus noch einen dauerhaften Lerneffekt zu erzielen.

Außerdem ist die Verhältnismäßigkeit hier überhaupt nicht gegeben?
3 Rechtschreibfehler ergibt also Nachsitzen?

Und wenn man die Hausaufgaben einmal vergisst, was dann? Fliegt man von der Schule?

Das ist irrsinnig und so kaum möglich.

Wenn du minderjährig bist, muss diese Lehrerin ohnehin deine Eltern vor dem Nachsitzen benachrichtigen, dass du über die reguläre Schulzeit hinaus in der Schule verweilen "musst" . Ansonsten ist es ohnehin nicht zulässig.

Also erzähl deinen Eltern davon, schau in das Schulgesetzbuch und die entsprechenden Verordnungen für dein Bundesland und wenn deine Lehrerin das ernsthaft durchziehen möchte, beschwere dich mit den Eltern (oder ohne, je nachdem wie alt du bist) beim Schuldirektor.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, das ist eine erzieherische Maßname. Du kannst es auch Förderunterricht für Schüler nennen, die die gesetzten Lernziele noch nicht erreicht haben.

Es gibt Erziehung und es gibt Bildung. Wenn jemand aufgrund seines Wissens einer Aufgabe nicht nachkommen kann, dann hat das nichts mit Erziehung zu tun.

Ganz so einfach ist es nicht, ich würde einen Blick ins Gesetzbuch und diverse Verordnungen empfehlen.

Es gilt Verhältnismäßigkeit, man kann nicht einfach jede beliebige Maßnahme forcieren, um die Schüler "dem Lernziel näher zu bringen"